Alle Befragungen zeigen, dass die Menschen ihren Lebensabend nicht in Heimen verbringen wollen, sondern in ihrer vertrauten Umgebung, in ihren eigenen vier Wänden. Dafür ist der Aufbau einer am jeweiligen Bedarf des Stadtteils oder des Dorfes orientierten ambulanten Strukturen erforderlich, die von kleinen stationären Einrichtungen unterstützt werden.
Künftige Angebote müssen beispielsweise Wohnen für Senioren, ambulante Unterstützung, niedrigschwellige Hilfestellungen und stationäre Pflege miteinander vernetzen. Noch immer befinden sich Hilfesuchende in quasi geschlossenen Systemen und müssen sich zwischen einem Wohnen zu Hause oder dem Leben in einem Heim entscheiden. Dieses System kann aufgebrochen werden, wenn sich Einrichtungen stärker in das öffentliche Leben einbinden. Aufgabe der Politik ist es, hierfür die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Inzwischen beweist eine Reihe von Beispielen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum, dass professionelle und sichere Pflege auch in ambulanten Strukturen und in kleinen wohnortnahen Einrichtungen möglich ist. Dennoch: Gerade das Beispiel Marburg zeigt, dass in der Politik immer noch die Vorstellung weit verbreitet ist, Menschen mit intensiver Pflege bräuchten in jedem Fall ein Heim, weil professionelle Pflege nur in Heimstrukturen möglich sei.
Worum geht der Marburger Streit?
Um dezentrale Konzepte aufzubauen, bedarf es einer soliden wirtschaftlichen Basis. Die GRÜNEN sind der Überzeugung, das bereits mit dem innerstädtischen Heim “Auf der Weide” diese Basis besteht. SPD (und CDU) vertreten die Auffassung, dass hierfür 3 Heime benötigt werden.
Weder das Heimrecht, das den Rahmen für die baulichen und personellen Anforderungen der Pflege und Betreuung setzt, noch das Leistungsrecht, das die Finanzierung sichert, berücksichtigen zur Zeit die neuen Kundenwünsche.
Bereits mittelfristig ist zwar damit zu rechnen, dass Heime einer massiven Konkurrenz durch wohnortnahe und dezentrale ambulante und stationäre Angebotsformen ausgesetzt sein werden. Doch macht es der rechtlichen Rahmen aus Heim- und Leistungsrecht derzeit noch erforderlich, so ein Teil der Fachwelt, dass für den Aufbau dezentraler und kleiner Pflege- und Betreuungseinrichtungen Heime als wirtschaftliches und organisatorisches Rückgrad erforderlich sind.
Der Streit zwischen SPD (und CDU) und GRÜNEN geht nun um die Frage, ob bei der Marburger Altenhilfe St. Jakob das Heim “Auf der Weide” als Rückgrad für zusätzliche kleine Einrichtungen und Satelliten ausreicht (Position der GRÜNEN) oder 3 Heime – das “Heim Weide”, “Heim Cölbe” und “Heim Richtsberg” (Position von SPD und CDU) – als Rückgrad erforderlich sind.
In Bettenzahl ausgedrückt: Reicht ein Heim mit 65 Betten und einigen Erweiterungsoptionen oder braucht die Marburger Altenhilfe St. Jakob ein Heim mit 65 Betten und zwei weitere Heime mit je 80 Plätzen, damit kleine, ortsnahe Pflegeeinrichtungen (Satellitenstrukturen) aufgebaut werden können?!
Die GRÜNEN haben sich – so dachten wir – mit der SPD auf 2 Heime als Rückgrad geeinigt, nämlich auf das “Heim Weide” und das “Heim Cölbe”. Eigentlich ein klassischer Kompromiss.
Selbst dieser für uns schwierige Kompromiss wird von Teilen der SPD mit dem Argument “mangelnder Wirtschaftlichkeit” nicht akzeptiert. Es müsse trotzdem ein drittes “Heim Richtsberg” mit 80 Betten gebaut werden, ein Einstieg mit einem 40-Betten-Haus in die Satellitenstruktur sei bereits ein zu hohes wirtschaftliches Risiko.
Was hat es mit der Wirtschaftlichkeit auf sich?
Die Beweisführung der Marburger Altenhilfe St. Jakob ist auf zwei weitere Heime mit je 80 Betten hinausgelaufen. Wie dass? Die Gutachter haben jedes Heim getrennt betrachtet und nicht im Verbund, ökonomisch wie organisatorisch. Wenn aber jedes Heim wirtschaftlich autonom gesehen wird, dann haben kleine und dezentrale Heimeinrichtungen von vorneherein schlechte Chancen. Dabei macht das gar keinen Sinn, denn es bleibt ein Unternehmen.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für zwei 40er Einrichtungen wurden jeweils 0,75 Vollzeitstellen für Heimleitung, Pflegedienstleitung und jeweils eigene Verwaltungs- und Hausmeisteranteile berechnet. Das bedeutet für insgesamt 80 Betten 1,5 Vollzeitstellen für die Heimleitung, 1,5 Vollzeitstellen für die Pflegedienstleitung, entsprechende Verwaltungs- und Hausmeisteranteile aus. Stellt man dieser Berechnung die Stellenausstattung der derzeitigen Heime in der Sudetenstrasse (139 Betten) und auf der Weide (65 Betten) mit 204 Betten gegenüber, dann wird die Folge dieser Betrachtungsweise schnell erkennbar: Beide Häuser haben zum Beispiel eine gemeinsame Heimleitung bzw. Geschäftsführung und eine gemeinsame Pflegedienstleitung.
Dem wird entgegnet, dass eine Reduzierung der Stellenanteile Heimleitung und Pflegedienstleitung nur zu einer Erhöhung der Verwaltungsstellenanteile sowie der Fachkräfte für Pflege/Betreuung zur Folge habe und damit zu keiner nennenswerten Einsparung führen würde. Anderen Trägern scheint aber genau diese Einsparung zu gelingen, denn die “Synergieeffekte” insbesondere im kostenintensiven Leitungsbereich machen Mini-Einrichtungen mit 12 oder 27 Plätzen erst möglich. Übrigens wirbt selbst der Projektplaner Immotec auf der eigenen Homepage mit einer Einrichtung von 40 Betten (Langzeit- und Kurzzeitpflege).
Zentrales Argument gegen den Vorschlag der GRÜNEN ist auch, dass insbesondere das “Heim Weide” unwirtschaftlich arbeite.
Was hat es mit der Unwirtschaftlichkeit des “Heim Weide” auf sich?
Ausgerechnet die modernste Liegenschaft der Altenhilfe (Baujahr 1992), im Zentrum der Stadt, an einer der attraktivsten Abschnitte der Lahn gelegen, im Verbund mit 18 Service-Wohnungen, ist unwirtschaftlich – und zwar bereits seit Bezug in 1992!?
Richtig ist, dass der Grundriss des “Heim Weide” und die repräsentative Eingangshalle Fläche “verschenkt”. Unter dem Dach des Hauses hätten weit mehr Zimmer/Betten untergebracht werden können, als dies heute der Fall ist.
Trotzdem ist die Marburger Altenhilfe St. Jakob in den vergangenen beiden Jahren nicht untätig gewesen. Es wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die “Geburtsfehler” zu beseitigen.
- Die seinerzeitige Idee, im Erdgeschoss im “Heim Weide” eine Ergotherapie unterzubringen, war letztlich ein Flop. Vor einigen Jahren wurde die Reißleine gezogen. Seit damals standen die Räume der ehemaligen Ergotherapie mit Zugang zum Garten leer, kosteten Zins und Tilgung, brachten aber keinen Ertrag. Gleichzeitig war die Tagespflege unattraktiv im ersten Obergeschoss untergebracht. Durch den Umbau der leerstehenden Flächen im Erdgeschoss zur Tagespflege, konnte dieser Bereich attraktiver gemacht und im ersten Obergeschoss weitere vermietbare Heimplätze errichtet werden. Dieser Umstrukturierungsvorschlag war nicht neu, wurde aber erst in meiner kurzen Geschäftsführung in Auftrag gegeben und vom jetzigen Geschäftsführer Herr Kempf in die Tat umgesetzt. Die Auslastung und die Einnahmen sind dadurch gestiegen.
- Das “Heim Weide” hat insgesamt 12 Kurzzeitpflegeplätze. Man unterscheidet solitäre und integrierte Plätze. Erstere dürfen nur und ausschließlich an Kurzzeitpflegekunden vermietet werden, was bedeutet, dass die MA St. Jakob für diese Räume Zins und Tilgung (Miete) an die Stiftung (Vermieterin) zahlen muss, obwohl sie nur die Hälfte des Jahres tatsächlich vermietet sind (2008: 66%). Dies hängt zusammen mit der öffentlichen Förderung dieser 12 Plätze. Die jetzige Geschäftsführung hat in Verhandlungen mit dem Land Hessen erreicht, dass die Hälfte dieser Plätze auch als integrierte Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden können, d.h. auch für die Langzeitpflege genutzt werden können. Die Auslastung und die Einnahmen sind dadurch gestiegen.
- Auch im Personalbereich wurde eingespart, aber nicht bei den “Indianern”, sondern bei den “Häuptlingen”. Die vorherige Geschäftsführung hatte die Leitungsebene sukzessive ausgebaut. Schon in der kurzen Phase meiner Geschäftsführung wurde nicht unerheblich eingespart:
- bei der Doppelbesetzung in der Hausbewirtschaftung,
- bei der Doppelbesetzung in der “Vermietung”,
- bei der Doppelbesetzung in der Pflegedienstleitung (Tagespflege/Langzeitpflege).
Eingespart wurde übrigens auch durch den Abbau von Arbeitskräften aus Zeitarbeitsfirmen.
Alle diese Faktoren sind bekannt und sind in den Geschäftsberichten dokumentiert bzw. wurden bereits in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt.
Ist die Prüfung eines 40-Betten-Satelliten auf dem Richtsberg abgeschlossen?
Nein. Aus all den genannten Gründen ist die zugesagte Prüfung kleinerer Einrichtungen bis heute weder vollständig noch seriös erfolgt.
Die Bestandteile der Heimkosten bestehen aus der “Miete”, den “Hotelkosten” und den Pflegekosten.
Die Kosten der Pflege trägt bis zu einem Betrag von etwa 1.400 €uro die Pflegekasse. Den Restbetrag muss der Heimbewohner selbst aufbringen; kann er dies nicht (was bis auf wenige Ausnahmen immer der Fall ist), zahlt die Grundsicherung, also der Landkreis. Der Landkreis zahlt auch die Miete, wenn Grundsicherung anfällt.
Allerdings stellen Landkreis und Pflegekasse Bedingungen, bevor es zur Zahlung kommt. Diese Bedingungen sind vertraglich fixiert in den “Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen” und werden abgeschlossen zwischen dem Heimträger, dem Landkreis und der Pflegekasse.
Mit dem Landkreis wurde bisher jedoch nicht über neue Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen verhandelt – und meines Wissens auch nicht mit den Pflegekassen. Gerade der Landkreis wird aber angesichts seines Haushaltsdefizits ein starkes Interesse an kleinen wohnortnahen stationären Einrichtungen und ambulanten Strukturen haben müssen. Denn Heimüberkapazitäten im Landkreis Marburg-Biedenkopf können nur durch “Anwerben” von Pflegebedürftigen aus den Nachbarkreisen gedeckt werden, für deren Grundsicherung wiederum Marburg-Biedenkopf zahlt!!
Für die Verhandlungen mit dem Landkreis wäre aber zu ermitteln, ob und wie viel teurer die Pflege, die Hotelkosten und die Miete bei kleinen Einrichtungen sind. Bisher wurden weder die Baukosten noch die üblichen Synergieeffekte verhandlungsfähig berechnet. Aus all den genannten Gründen ist deshalb die zugesagte Prüfung kleinerer Einrichtungen bis heute weder vollständig noch seriös erfolgt.
Rückkehr in den TVöD und Entschuldung der Stiftung St. Jakob
Aus gutem Grund ist dem Personal die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft und damit höhere Löhne zum 01. Januar 2010 zugesagt worden. Diese sind aber nur zu finanzieren, wenn die Stadt Marburg die Stiftung St. Jakob/Marburger Altenhilfe St. Jakob entschuldet und die Restdarlehn von 3,9 Mio. €uro einmalig tilgt.
Die überwiegende Zahl von Alteneinrichtungen musste – um Überleben zu können – aus den Tarifgemeinschaften austreten bzw. musste Haus”tarif”verträge verabreden. Mit dem Umbau des BAT zum TVöD haben die Tarifpartner endlich auf diese Fehlentwicklung reagiert und damit den Grundstein für eine Tarifrückkehr gelegt. Das war auch im Interesse der Gewerkschaften, die damit auf den massiven Verlust ihres Einflusses reagierten. Trotzdem muss jeweils der Einzelfall betrachtet werden.
Bereits seit 2007 besteht eine Arbeitsgruppe aus Personalvertretern und Aufsichtsrat, die sich mit der Tarifrückkehr beschäftigt. Im Zuge der Heimbauplanungen wurde dem Personal nun die Tarifrückkehr in den TVöD zum 01.01.2010 zugesagt.
Allerdings steht auch dieser Aufsichtsratsbeschluss – wie übrigens der Satellit mit 40 Betten oder das “Heim Cölbe” mit 80 Betten – unter Finanzierungsvorbehalt (“Die Geschäftsführung der Marburger Altenhilfe wird beauftragt, den Aufsichtsrat erneut mit den einzelnen Planungen zu befassen, wenn sie wirtschaftlich nicht darstellbar sind.”; siehe dazu auch die Pressemitteilung der Aufsichtsratsvorsitzenden). Dass diese Entscheidung klug war, zeigt sich auch daran, dass in Cölbe Altlasten gefunden wurden, die die Kosten vermutlich deutlich nach oben treiben werden.
Über die Kosten der Tarifrückkehr wurde bereits berichtet: Danach kostet die Überleitung in den TVöD zwischen ca. 450 T€ bis 600 T€, jeweils abhängig von der Berücksichtigung von Lohnsteigerungen. Welches Risiko die Tarifrückkehr für den Bestand des Unternehmens darstellt, zeigt ein Blick auf den cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (siehe dazu Jahresabschluss 2008). Dieser liegt bei einem Jahresüberschuss von 61 T€ (ohne Altersteilzeitrückstellungen) lediglich bei 131 T€.
Um den Tarifaustritt in Folge der Einführung der Pflegeversicherung und der in 2001 erfolgten Kündigung der Pflegeverträge durch die Pflegekassen zu verhindern. wurde bereits 2002 vorgeschlagen, die Entschuldung bzw. Teilentschuldung der Stiftung vorzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden bereits damals durch die Trennung von Pflegebetrieb (Marburger Altenhilfe St. Jakob) und Grundstückseigentum (Stiftung St. Jakob) geschaffen. Die Entschuldung selbst konnte dann aber wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Marburg nicht sichergestellt werden.
Heute ist die Entschuldung möglich und unumgänglich, um einen modernen Pflegebetrieb und eine angemessene Bezahlung des Personals sicherzustellen. Auch die Prüfungsgesellschaft hat ausdrücklich empfohlen, dass die Stadt Marburg zur Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs die Restdarlehnübernahme vornimmt. Logisch und vernünftig wäre es, die Entschuldung vor der Schlussentscheidung über etwaige Neubaumaßnahmen vorzunehmen.
Die Übernahme der Restdarlehn wäre überdies ein fairer Schritt, weil es sich um eine “wirtschaftliche Altlast” handelt, deren Abtrag dem heutigen Unternehmen, seinen Kunden und Beschäftigten aufgebürdet wird.
Warum “wirtschaftliche Altlast”?
Es ist üblich, dass Baukredite für Spezial- oder Gewerbeimmobilien innerhalb von maximal 25 Jahren getilgt werden. Auf dem “Heim Richtsberg” liegen aber noch heute, also nach über 40 Jahren immer noch Schulden von 700 T€uro. Für das 1992 errichtete “Heim Weide” sieht es mit einem Altschuldenstand von 3,2 Mio. €uro nicht viel besser aus. Bis zur Einführung der Pflegeversicherung haben die Sozialkassen sämtliche entstehenden Ausgaben übernommen (Kostendeckungsprinzip). Es bestand in den vergangenen Jahrzehnten also keine Notwendigkeit zu Sparsamkeit und zügiger Tilgung. Die viel zu hohen Restdarlehnsschulden sind also das Ergebnis einer verfehlten Politik der vergangenen Jahrzehnte und belasten die Marburger Altenhilfe St. Jakob noch heute: Die Miete aus Zins und Tilgung beträgt jährlich rd. 400 T€uro.
Übrigens kämpfen mit diesen Problemen fast alle freigemeinnützigen Alteneinrichtungen; dies ist definitiv kein Marburger Sonderproblem.
Ganz selbstlos darf eine solche Entschuldung des kommunalen Sondervermögens in Höhe von rd. 3,9 Mio. €uro (zzgl. etwaiger Abrisskosten) jedoch nicht vorgenommen werden; vielmehr muss sie an Qualitätskriterien gebunden sein.
Die Pflegefachkraftquote muss aus Qualitäts- und Wettbewerbsgründen je Heimeinrichtung auf mindestens 60% festgelegt werden. Auf die beabsichtigte Anpassung der Fachkraftquote an die gesetzlichen Vorschriften (50%) ist zu verzichten. Die Quote wird dokumentiert.
Auf den Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist in der Pflege und Betreuung (Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH) und in der Hausreinigung, dem Hausservice und dem Küchenbetrieb (Marburger Service GmbH) generell zu verzichten.
Was befürchten wir?
Es steht zu befürchten, dass das “Heim Cölbe” gebaut und am Standort Richtsberg alles beim Alten bleibt! Zwar ist das “Heim Richtsberg” mit 139 Betten für einen modernen Pflegebetrieb unattraktiv und energetisch eine Katastrophe. Niemand aber kann dieses Heim schließen, auch nicht die Heimaufsicht. Das wird dann und wann behauptet, ist aber falsch. Mit 2 neuen Bädern für etwa 30.000 € kann der Weiterbetrieb auf Jahre sicher gestellt werden. Wenn also dem Kompromiss nicht gefolgt wird, kann es sein, dass es statt 2 Heimen mit insgesamt 204 Betten am Ende 3 Heime mit 289 Betten gibt. Wir haben dann die Zahl der stationären Plätze massiv ausgebaut – und nicht abgebaut.
Oktober 2009
Matthias Knoche