Vorausberechnung des stationären Pflegebedarfs bis 2020 im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Ist eine verlässliche Prognose möglich?
Eine verlässliche Prognose über die künftige Zahl der Pflegebedürftigen kann nicht abgegeben werden, allenfalls ist ein Trend zu erkennen. Am ehesten kalkulierbar sind die Auswirkungen der Pflegegesetzgebung und die des demografischen Wandels. Der gesellschaftliche und ökonomische Wandel führt mit Blick auf den künftigen Pflegebedarf dagegen zu widersprüchlichen Bewertungen.
Zwar ist immer noch die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen in der Familie mit oder ohne Unterstützung durch einen ambulanten Dienst die dominierende Versorgungsform. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der tatsächlich Umfang von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit über die Zahl der Menschen hinausgeht, die in der amtlichen Statistik ausgewiesen sind. Denn nicht alle Betroffenen, die für sich selbst einen Pflege- oder Unterstützungsbedarf sehen, stellen beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK einen Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe und nicht jeder dieser Anträge wird am Ende auch bewilligt (Bewilligungsquote in den letzten Jahren: rd. 70%). Dennoch ist in den letzten Jahren die Zahl der stationär Versorgten gestiegen, weil die Zahl der Hochbetagten insgesamt zugenommen hat. Dass auch die Zahl der Heimbewohner mit Pflegestufe I leicht gestiegen ist, wird in einigen Publikationen als Hinweis darauf gewertet, dass nicht allein der Schweregrad der täglichen Einschränkungen zu einem Umzug in ein Pflegeheim führen, sondern dass auch mangelnde Unterstützung und Versorgungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld der Betroffenen zur Aufgabe des selbstständigen Lebens zwingen. Demgegenüber steht, dass die strukturelle Erwerbslosigkeit im ländlichen Raum die häusliche Pflege befördern kann.
Eindeutig ist hingegen der Wille des Gesetzgebers: Der Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung basiert auf dem Grundsatz „ambulant vor stationär” und soll den Bereich der ambulanten Versorgung langfristig stärken. Tatsächlich wünschen auch 3 von 4 Antragstellern auf eine Pflege-stufe eine ambulante Versorgung. Bis zum Jahr 2012 sollen insbesondere die Sachleistungsbezüge in der häuslichen Pflege angehoben werden. Ferner ist geplant, bei Menschen mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen einen Betreuungsbetrag von bis zu 200 € im Monat auszuzahlen. Darüber hinaus sollen berufstätige Angehörige zukünftig einen Rechtsanspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlten Pflegeurlaub erhalten. Hinter dem Aufbau der Pflegestützpunkte verbirgt sich die Intention, den Betroffenen und ihren Angehörigen wohnortnahe Anlaufstellen zu bieten, in denen sie sich umfassend über die Angebote informieren können und beraten werden.
Aber auch wenn der Pflegemarkt gemeinhin als ein Wachstumsmarkt begriffen wird, wächst die Nachfrage nicht in allen Regionen gleich. Um die künftige Pflegequote, also die Pflegebedarfserwartung für die künftigen Jahre seriös zu beschreiben, kann nur die heutige regionale Pflegequote, also die Zahl der Pflegebedürftigen im Verhältnis zur Bevölkerung im Landkreis zur Grundlage genommen werden. Bei dieser üblicherweise angewandten Methode der Einfachen Vorausberechnung, wird der Status quo auf die veränderte Bevölkerungsstruktur übertragen.
Stand: März 2008
Einleitung
Pflegebedürftigkeit
Pflegestatistik 2005
regionale Pflegequote 2005
regionale stationäre Belegungsquote 2005
regionale Bevölkerungsentwicklung bis 2020
regionaler Pflegebedarf bis 2020
