Der Landkreis Marburg-Biedenkopf – mitten in Hessen, mitten in Deutschland, mitten in Europa – hat sich in ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereichen in den letzten Jahren positiv entwickelt.
Dies bestätigen uns auch immer wieder vielfältige Untersuchungen in den letzten Jahren, wo wir im bundesweiten Ranking sehr akzeptable Platzierungen erreicht ha-ben, die in Mittelhessen, aber auch landesweit, keinen Vergleich zu scheuen brauchen.
CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER möchten diese positive Entwicklung weiter voranbrin-gen. Mit dem Ergebnis der Kommunalwahl 2011 ist es möglich, unabhängig von parteipoli-tisch vorhandenen unterschiedlichen Positionen, die erfolgreiche Arbeit der letzten 10 Jahre zugunsten der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises fortzusetzen. Das Engagement für die Sicherung und den weiteren Ausbau des Standortes Marburg-Biedenkopf ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kreispolitik. Die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwick-lung, ein gutes Bildungsangebot, die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein attraktiver Landkreis mit attraktiven Städten und Gemeinden und einem leistungsfähigen Oberzentrum Marburg sind die Grundlagen dafür.
Mit dieser Koalitionsvereinbarung haben wir uns auf ein ambitioniertes und wegweisendes Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre verständigt. Selbstverständlich werden schon vor-her verabredete Grundsätze der Arbeit fortgeführt und daher sind in dieser Vereinbarung auch nicht mehr alle Politikfelder angesprochen. Im Anhang finden sich die noch gültigen Absichten aus der alten Koalitionsvereinbarung zusammengefasst.
Finanzen
1. Die finanzielle Lage des Landkreises bestimmt in erheblichem Maße auch die Handlungsmöglichkeiten. Diese Koalitionsvereinbarung berücksichtigt, dass die laufenden Ausgaben insgesamt nicht steigen, sondern sinken müssen. Sollten sich Einnahmeverbesserungen einstellen, so muss es weiter bei einer Haushaltskonsolidierung bleiben, um die Altdefizite langfristig auch wirklich abbauen zu können.
2. Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck, aber Grundlage einer nachhaltigen Finanzpolitik. Zu einer nachhaltigen Finanzpolitik zählt, dass keine Gelder in Bereichen gestrichen oder reduziert werden, die sich als Investitionen in die Zukunft darstellen. In einigen Bereichen wird es sogar notwendig sein, dass der Landkreis mehr ausgibt. Es muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass sich diese Investitionen auch langfristig wirtschaftlich lohnen.
3. Neben einem Hinterfragen aller Ausgabepositionen und fortwährenden Anstrengungen, Kosten zu senken, ist auch auf die Einnahmesituation des Landkreises zu achten. Wir können es den Bürgerinnen und Bürgern nicht ersparen, dass Leistungen des Landkreises in Rechnung gestellt und die dafür erhobenen Beiträge oder Gebühren immer wieder an die Kostenentwicklung angepasst werden, wobei soziale Härten ausgeglichen werden sollen.
4. Die Auflage, keine Nettoneuverschuldung zuzulassen, verhindert notwendige und auch langfristig wiederum kostensparende Investitionen in die Gebäudesubstanz und Gebäudetechnik. Der Landkreis muss entweder zu einer begrenzten Möglichkeit der Aufhebung dieses Grundsatzes mit der zuständigen Aufsichtsbehörde kommen oder alle alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen, um notwendige Investitionen in die Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises vornehmen zu können.
5. Die laufenden Kosten für Gebäude sind dauerhaft zu reduzieren. Dabei kann auch die Konsolidierung (Rückbau, Schließung von Gebäudeteilen, Verkauf von Einzelgebäuden, die nicht mehr gebraucht werden etc.) innerhalb des Gebäudebestands kein Tabu sein.
6. Die Beteiligungen des Landkreises (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, E.ON Mitte AG, Nahwärme Biedenkopf GmbH u. a.) werden umgehend nochmals auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Beachtet werden muss, dass Veräußerungen tatsächlich zu einem wirtschaftlichen Vorteil des Landkreises führen.
7. Der Landkreis wird der Stadt Marburg nochmals eine Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung von Aufgabenbereichen im Bereich der vhs, der Tour GmbH, der lokalen Nahverkehrsorganisation und auf dem Feld der Wirtschaftsförderung anbieten. Zur Klärung der Vorteile einer Zusammenarbeit und einer Ermittlung der dadurch erzielbaren Einsparungen sollen, sofern dies von städtischer Seite unterstützt wird, externe Gutachter eingesetzt werden.
8. Die Verwaltung muss weiterhin bei den Sachkosten und Personalkosten auf einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz bedacht sein. Alle verwaltungsbezogenen Ausgaben sind einer erneuten Prüfung zu unterziehen und Einsparungen zu realisieren. Es wird noch im Jahr 2011 geprüft, inwieweit mit einem elektronischen Dokumentenmanagement ggf. auch in ausgewählten Fachbereichen eine Kostenreduktion und Ressourceneinsparung erreicht werden kann.
9. Bei der IT sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu nutzen, Neuanschaffungen strikt zu begrenzen und dabei auf möglichst kostengünstige und auch verbrauchsarme Varianten zu achten.
10. Beim Land wird weiter darauf gedrängt, eine an den Aufgaben orientierte Finanzausstattung der Landkreise dauerhaft sicherzustellen, so, wie es in der hessischen Verfassung festgeschrieben ist. Die vom Hessischen Landkreistag beschlossene Verfassungsklage wird unterstützt.
Klimaschutz/Energie
1. Unser Ziel ist der forcierte Ausbau der Erneuerbaren Energien im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Das 100% Ziel (im Bereich Strom, Wärme und Kraftstoffen) soll schon früher als 2040 realisiert werden. Beim Strom wird das Ziel für das Jahr 2025 angestrebt. Dazu sind allerdings nicht nur Anstrengungen des Landkreises, sondern aller anderen Akteure wichtig.
2. Die derzeitigen Strukturen zur Verfolgung des 100% Ziels wollen wir daher noch handlungsfähiger machen. Der Landkreis soll dazu in Zusammenarbeit mit interessierten Unternehmen, Städten und Gemeinden oder auch anderen Organisationen Projekte unterstützen, die aktiv den Ausbau der Erneuerbaren betreiben und die schon vorhandene Netzwerkarbeit zur Motivation der verschiedenen Akteure verstärken und ausbauen.
3. Der Landkreis wird sich für einen Ausbau der Erneuerbaren Energien hier vor Ort einsetzen. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Thermische und PV- Anlagen, BHKW, Windgas und auch Geothermie als Möglichkeiten grundsätzlich positiv gesehen werden. Bei allen Entscheidungen zum Bau solcher Anlagen sind immer Abwägungen der damit verbundenen Probleme und Risiken verbunden. Bei der Windkraft setzen wir uns für einen deutlichen Ausbau ein, da wir diese Technologie zur Erreichung des 100% Ziels besonders brauchen. Die derzeitig im Landkreis installierte Leistung muss in diesem Bereich etwa verachtfacht werden. Neben dem Repowering an bisherigen Standorten sind weitere Ausweisungen notwendig. Der Landkreis unterstützt die Kommunen bei der Organisation der ggf. notwendigen Bürgerbeteiligung bei der Planung von Windkraftanlagen oder anderer großflächiger Vorhaben.
4. Der Landkreis setzt sich über den Hessischen Landkreistag dafür ein, dass bei der geplanten Änderung der HGO der § 121, Abs.1 so geändert wird, dass den Kommunen die wirtschaftliche Betätigung insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien und bei der Breitbandversorgung ermöglicht wird. Für die Energiewende und die
Breitbandversorgung und die damit verbundene regionale und kommunale Wertschöpfung ist diese Änderung unbedingt erforderlich. Damit werden auch die derzeit vorhandenen Hürden bei der Finanzierung (Bürgschaften etc.) von Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien beseitigt.
5. Die Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien werden wir nur erreichen, wenn wir auch die kommunalen Aktivitäten (Stadtwerke, Genossenschaften, Windparks, EE-Anlagen in Gewerbegebieten, Nahwärmenetze etc.) auf diesem Gebiet unterstützen. Bei der Genehmigung von ggf. notwendigen Bürgschaften oder Krediten zur Kommunalisierung von Strom- oder Gasnetzen sind die vorhandenen gesetzlichen Spielräume zugunsten des kommunalen Interesses zu nutzen.
6. Die Koalition ist bestrebt, die Dezentralisierung der Strom- und Wärmeversorgung zur Förderung der Erneuerbaren Energien voranzutreiben.
7. Der Kreis prüft und unterstützt die Erstellung eines Solarpotentialkatasters für die und mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die dazu notwendigen Geobasisdaten werden vom Landkreis beschafft. Insbesondere unterstützt und initiiert der Landkreis die Gründung von Bürgerkraftwerken (Wind/PV/Wasser/Bio/Geo).
8. Besonderes Augenmerk ist auf die ressourcenschonende Biomassenutzung zu legen. Zum Einsatz dieser begrenzten und besonders wertvollen Ressource sollen Konzepte gefördert werden, die
vorrangig auf den Einsatz von Reststoffen ausgelegt sind,
zur Biomasseerzeugung mehrjährige extensive Pflanzenkulturen nutzen,
landwirtschaftliche Monokulturen verhindern resp. die Bodengesundheit erhaltende Fruchtfolgen sicherstellen,
immer auch mit der umfassenden Nutzung der Abwärme verbunden sind.
Bioenergiedörfer“ sollen im Sinne eines gezielten Einsatzes und auch zur Schonung der Biomasse sowie einer möglichst dezentralen Energieerzeugung zukünftig als „RegioEnergiedörfer“ in Verzahnung mit anderen regenerativen Energieformen aufgestellt werden. Dies hilft auch den Ausbau des überregionalen Stromnetzes zu begrenzen. Der Bau von neuen notwendigen Stromleitungen zum Transport der regenerativ erzeugten Energien wird unterstützt.
9. Bei der Vergabe von Gaskonzessionen werden Bestrebungen der Kommunen zur Neuordnung unterstützt. Hinsichtlich der Zukunft des Gasversorgungszweckverbandes soll dem Wunsch der Gemeinden entsprechend verfahren werden.
10. Zur beschleunigten Umsetzung der energetischen Sanierung der kreiseigenen Gebäude wird die Auflage eines 50 Mio. Euro energetischen Sondersanierungsprogramms inkl. Umstellung auf regenerative Energien für kreiseigene Liegenschaften für die Legislaturperiode aufgelegt. Die Realisierung erfolgt entweder durch eine Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium (partielle Aufhebung des Nettoneuverschuldungsverbotes) oder durch alternative Finanzierungswege (Eigenbetriebslösung, GmbH-Lösung, und so weit als dauerhaft rentabel darstellbar, Intracting, Contracting etc.). Die Finanzierungskosten sollen sich über eine Senkung der Betriebskosten und weiterer Einsparmaßnahmen bei Sachkosten kompensieren.
11. Zur Umsetzung des Energiesonderprogramms ist eine ausreichende personelle Ausstattung notwendig. Die Einstellung von Fachleuten wird einer ausschließlichen Beauftragung von Planungsbüros vorgezogen.
12. Neubauten werden grundsätzlich mindestens im Passivhausstandard ausgeführt. Generell soll bei der Sanierung von Bestandsgebäuden auf Passivhauskomponenten (Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, sowie Dämmung von Dach und Fassade) zurückgegriffen werden. Dadurch soll mindestens der jeweils gültige EnEV Neubauwert erreicht, bzw. unterschritten werden.
13. Umsetzung eines Projektes zur Energieeinsparung an den Schulen (z.B. Schule macht Klima) inkl. personell ausreichender Ausstattung (muss kostenneutral durch die Einsparungen in einem überschaubaren Zeitraum darstellbar sein).
14. Einführung eines Energieeinsparprogramms für die Kreisverwaltung bei dem u.a. Stand by ausgeschaltet wird, Stromverbraucher systematisch aufgespürt werden etc.
15. Der Klima- und Umweltschutzpreis wird in die Aktivitäten von RegioEnergie integriert.
16. Der Fuhrpark wird weiter ökologisiert. Ziel ist es, den durchschnittlichen CO2 Ausstoß der Fahrzeugflotte auf unter 120 g/km zu senken. Der Landkreis wird als Einstieg in die Elektromobilität so schnell wie möglich zwei Elektrofahrzeuge und bei Nachfrage durch die Beschäftigten Pedelecs als Dienstfahrzeuge anschaffen. Die energetische Versorgung sollte an einer „Tankstelle“ am Solarcarport möglich sein.
Breitbandversorgung
1. Eine flächendeckende Breitbandverkabelung und die Versorgung mit schnellem Internet wird zu einem der wichtigsten Standortfaktoren für die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Unsere Unternehmen sind auf die Glasfaseranbindung angewiesen und für potentielle Unternehmensansiedler und Neugründer ist sie eine zwingende Voraussetzung genauso wie für die Wohnortwahl der Menschen. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung duldet diese Frage keinen Aufschub, um weitere Nachteile unserer Region gegenüber den Ballungszentren abzuwenden.
2. Zusammen mit den Städten und Gemeinden sollen in der bereits gegründeten Vorbereitungsgesellschaft bis zum Jahr 2015 tragfähige Konzepte zur Umsetzung gebracht werden. Zur Vorbereitung wurde bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die bis zum November 2011 entsprechende Umsetzungsvorschläge vorlegt.
3. Genauso wie zur Umsetzung der Energiewende sind auch hier dringend Klarstellungen im § 121 Abs.1 HGO erforderlich, um der kommunalen Seite die wirtschaftliche Betätigung zu ermöglichen.
Demografie
Der Demografische Wandel stellt den Landkreis vor große Herausforderungen. Dazu wurde in der vergangenen Wahlperiode ein Demografieprojekt erfolgreich durchgeführt. Die Prog-nosen der Hessenagentur in Hinblick auf den Bevölkerungsrückgang für das Jahr 2050 ha-ben sich innerhalb von 3 Jahren von 16,9 % auf 13 % verbessert. Der Landkreis wird seine Anstrengungen in Hinblick auf die Verbesserung der Betreuungssituation für Kinder und die Verbesserung der wohnortnahe Altenhilfeangebote sowie weiterer Maßnahmen, wie z.B. das Freiwilligenprojekt und die Arbeit des Büros für Integration fortsetzen.
Insbesondere die flächendeckende Breitbandversorgung und die Entwicklung zur Gesund-heitsregion sollen dazu beitragen, den Landkreis als Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiv zu gestalten. Der Landkreis wird die Kreiskommunen bei ihren demografischen Aktivitäten weiterhin aktiv unterstützen.
Abfallwirtschaft
Es ist grundsätzlich anzumerken, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf alle Aufgaben der Abfallwirtschaft auf den gemeinsam mit dem Schwalm-Eder-Kreis zum 1.1.2011 neu gegründeten Abfallwirtschaftsverband Lahn-Fulda übertragen hat und deshalb alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben dort erledigt werden. Der Eigenbetrieb BefA des Landkreises wurde aufgelöst.
1. Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der Landkreis MR-BID setzt sich dafür ein, dass die bisher vorgesehene Änderung bei der gewerblichen Sammlung nicht umgesetzt wird. Für diese vorgeschlagene Änderung bestehen weder europarechtliche Notwendigkeiten, wie das BVerwG bereits 2009 in seinem Altpapierurteil deutlich gemacht hat. Außerdem führt der bisherige Regelungsvorschlag dazu, die bisherigen Zuständigkeiten der kommunalen Abfallwirtschaft auszuhöhlen und gefährdet die vor Ort vorhandenen Strukturen, verbunden mit drohendem Arbeitsplatzverlust, insbesondere für gering qualifizierte Menschen, sowie eine Gefährdung der Existenz der heimischen Beschäftigungsgesellschaften wie Integral und Praxis GmbH sowie der damit verbundenen politischen Beschäftigungsförderungsmaßnahmen.
2. Stoffliches Recycling
Der Landkreis MR-BID unterstützt ausdrücklich die im Gesetzesentwurf vorgesehene getrennte Erfassung weiterer Wertstoffe, wie z.B. Kunststoffe (sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen [Folien, Plastik]) und Metalle spätestens ab 2015. In dieser Hinsicht wird der Landkreis MR-BID frühzeitig entsprechende vorbereitende organisatorische und logistische Maßnahmen treffen, um auch hier eine in ökologischer Hinsicht wichtige Vorreiterrolle inne zu haben. Stoffliche Verwertung trägt einen großen Beitrag zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung und CO2-Vermeidung. Hierbei können z.B. der Ausbau der Anlieferungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an Servicehöfe ein Beitrag sein, wie z.B. die MUS (Müllumladestation Wehrda) oder der Servicehof der Stadt Marburg.
3. Wertstofftonne
Ein wichtiges Standbein für die Sicherstellung der stofflichen Verwertung durch den Landkreis MR-BID kann die Implementierung einer Wertstofftonne in kommunaler Hand sein; dadurch wird neben der oben beschriebenen ökologischen Wirkung auch sichergestellt, dass stoffliche Verwertung nicht von Rohstoff- bzw. generell von Marktpreisen abhängig ist sondern nachhaltig vor Ort organisiert und realisiert wird. Außerdem kommen die dadurch perspektivisch zu generierenden positiven ökonomischen Effekte den Bürgerinnen und Bürgern in Form günstiger Gebühren zu Gute; d.h. für die Bürgerinnen und Bürger lohnt sich ökologisch “richtiges” Verhalten bei der Abfalltrennung auch finanziell; dieser Anreiz wird zum Erfolg der Systematik beitragen können.
Landwirtschaft/ Ernährung
1. Der Landkreis wird mit seinem Beratungsangebot sowohl konventionell als auch ökologisch arbeitende landwirtschaftliche Betriebe unterstützen. Initiativen aus der Landwirtschaft bzw. den lebensmittelverarbeitenden Betrieben zur Verwendung gentechnikfreier Produkte werden unterstützt. Eine gentechnikfreie Region in der Nahrungsmittelherstellung ist das Ziel.
2. In den Kantinen des Landkreises sollen zukünftig ausschließlich gentechnikfreie Produkte sowie ökologisch erzeugte und fair gehandelte Milch und Warmgetränke angeboten werden.
3. Der Kreistag wird sich für einen Erhalt des Schlachthofes und eine Unterstützung von Betrieben einsetzen, die noch selbst schlachten.
Infrastruktur
1. Bei der Ausschreibung von Busleistungen muss der Landkreis dafür Sorge tragen, dass eine gute Anbindung aller Stadt- und Ortsteile gewährleistet ist und auch in den Schwachlastzeiten Fahrtmöglichkeiten gegeben sind. Insbesondere ist weiterhin ein Taktverkehr zu realisieren. Es ist das Ziel, eine Erhöhung der Defizitabdeckung durch den Kreis zu vermeiden. Bei Forderungen nach Ausweitung der Angebote ist eine höhere Beteiligung der Städte und Gemeinden vorzusehen.
2. Der Landkreis wird sich weiter um einen Ausbau von Radwegen bemühen. Insbesondere soll ein Focus auf die Herstellung von direkten und gut befestigten Radwegeverbindungen für den Alltagsverkehr zwischen den Ortschaften gelegt werden.
3. Der Landkreis unterstützt die Initiative des Regierungspräsidenten, in Mittelhessen ein Radforum einzurichten und die Tour GmbH mit der Umsetzung zu beauftragen. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs an der Alltagsmobilität zu steigern. In diesem Rahmen werden neben den touristischen Radwegestrecken vor allem auch mögliche Alltagsverbindungen gestärkt (z.B. Kirchhain-Stadtallendorf) und ausgebaut, die kurze und leicht zu fahrende Verbindungen herstellen, Lücken schließen etc. Beim Ausbau von Kreisstraßen ist grundsätzlich die Einrichtung eines Radweges vorzusehen.
4. Der Landkreis wird mit RMV und auch NVV Verhandlungen über eine mindestens stündliche Taktanbindung der Main-Weser-Bahn an die Bahnhöfe Ffm und KS führen, die sowohl den Bedürfnissen der täglichen Pendler genügt als auch optimierte Anbindungen an den Fernverkehr gewährleisten. Dies ist u.a. auch zur Einbindung der Region / Marburgs in das bundesweite Verkehrsnetz (auch als Anbindung an den Flughafen Ffm) und den Erhalt der Attraktivität als Wirtschafts- und Wissenschaftsregion notwendig. Gleichzeitig werden das Ziel der Wiederinbetriebnahme der Edertalstrecke Frankenberg-Herzhausen-Korbach weiter verfolgt.
5. Ausgehend davon, dass bei den Koalitionsfraktionen unterschiedliche Auffassungen über die großen Straßenbaumaßnahmen des Bundes und Landes im Kreis vorhanden sind und Grundsatzentscheidung über diese Maßnahmen an anderer Stelle bereits gefallen sind, ist sich die Koalition darüber einig, dass offizielle Stellungnahmen sich auf rein fachliche Aspekte beschränken.
6. Bei der Bundeswehrreform werden, wie angekündigt, auch Standorte in Frage gestellt. Die Koalition ist sich einig darüber, dass bei einer solchen Reform transparente Kriterien Anwendung finden müssen und der Standort Stadtallendorf nicht benachteiligt werden darf. Für den Ostkreis ist der Bundeswehrstandort auch ein wichtiger strukturpolitischer Faktor. Diese Bedeutung gilt es, bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Integration
1. Die Koalition verabredet, dass der Landkreis über das KJC die Unternehmen im Landkreis, die Bedarf haben, beim Anwerben ausländischer Fachkräfte unterstützt.
2. Die Bemühungen zur Integration – wie beispielhaft die Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, die aufsuchende Elternschule, die Koordination einer Integrationskonferenz – sollen weiter geführt und verstärkt werden.
3. Im Bereich der frühkindlichen Bildung verdient das Erlernen der deutschen Sprache besondere Aufmerksamkeit.
Gender
1. In der Verwaltung werden Projekte zum Gender Mainstreaming in weiteren Fachbereichen fortgesetzt.
2. Anti-Gewalt-Projekte sollen fortgesetzt werden.
3. Beratungsangebot gilt es weiter aufrecht zu erhalten.
Bildung und Schulen
1. Umsetzung der Gebäudeimmobilienstrategie: Für die nächsten Jahre werden an den Schulen des Landkreises notwendige Sanierungen (Brandschutz, technische Erneuerungen und Lernumfeldverbesserungen) durchgeführt. Diese werden aus dem Finanzhaushalt finanziert (energetische Sanierung kommt extra hinzu).
2. Das dezentral organisierte Schulsystem im Landkreis soll grundsätzlich erhalten bleiben. Der Landkreis wird im Hinblick auf die Zusammenlegung oder Schließung von Schulstandorten, solange das Land Hessen an einer Politik der „kurzen Beine – kurze Wege“ festhält, nur aktiv werden, wenn dies durch die Schulgemeinde erwünscht ist, es für den Erhalt anderer Standorte erforderlich ist oder die vorhandene Gebäudesubstanz dies erforderlich macht.
3. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird verabredet, dass der Landkreis durch geeignete Maßnahmen Investitions- und Betriebskosten einspart. Dabei muss es auch zu einer Stilllegung nicht mehr benötigter Flächen kommen.
4. Umgesetzt werden soll ein Projekt „blühende Landschaften“ an Schulen und für sonstige Flächen des Landkreises. Durch naturnahe Gestaltung der Außenanlagen soll der ökologische Wert der Flächen angehoben und zugleich die Bewirtschaftungskosten gesenkt werden.
5. Das Schulbiologiezentrum wird zugunsten einer Unterstützung der Schulen bei der Pflege von Schulgärten und des Jugendwaldheims Roßberg aufgelöst.
6. Die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes geforderte Schulsozialarbeit wird der Landkreis aktiv ausbauen, wobei dies zunächst auf die Laufzeit der Finanzierung von 3 Jahren begrenzt bleibt. Der Landkreis wird dabei Schwerpunkte in die Förderung setzen und die Steuerung des Einsatzes der Schulsozialarbeit koordinieren. Konzeptionell soll es eine Verknüpfung mit der Jugendberufshilfe geben. Die Hausaufgabenhilfe und Lernförderung für Migrantenkinder sollen mit Mitteln für Schulsozialarbeit ausgebaut werden. Insgesamt werden 200.000 Euro von den vom Bund zugesagten Entlastungswirkungen zusätzlich eingesetzt.
7. Das Thema Inklusion wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung behandelt. Der Landkreis strebt an, dass Kinder mit Behinderungen ihrem bzw. dem Wunsch der Eltern entsprechend beschult werden sollen.
8. Der Landkreis unterstützt die Forderung des HLT, dass es zu einer Zusammenlegung von staatlichen und kommunalen Schulämtern kommen soll.
9. Der Landkreis wird für den Erhalt kleiner Grundschulstandorte sorgen, indem von der im Schulgesetz vorgesehenen Verbundschule Gebrauch gemacht wird. Nur falls eine Schließung eines Schulstandortes schulpolitisch sinnvoll und finanziell ratsam erscheint (z.B. weil ein hoher Sanierungsbedarf besteht und den möglichen ersparten Betriebskosten alternativ gleich hohe oder höhere anfallende Fahrtkosten gegenüberstehen), soll diese auf den Weg gebracht werden.
10. Für die Schulstandorte im Perftal und in Biedenkopf ist die Koalition einer Lösung gegenüber offen, die einen Verbund der drei MPSen bzw. eine enge Kooperation mit der Lahntalschule und den Beruflichen Schulen Biedenkopf zum Ziel hat.
11. Inklusion/Schule/Schulsozialarbeit: An einem Standort (z.B. Schulverbund Wetter) wird ein interdisziplinäres Konzept zur Inklusion modellhaft ausprobiert, weil hier vorhandene Strukturen genutzt werden können. Ziel ist die verbesserte und frühestmögliche Förderung von Kindern mit (absehbaren) Lernschwierigkeiten/Lernbehinderungen.
12. Der Landkreis unterstützt Maßnahmen für Hauptschüler zur Erreichung eines Schulabschlusses und zur Hilfestellung beim beruflichen Einstieg.
Gesundheit/Soziales
1. Mit 20 % aller Beschäftigten in der Gesundheitswirtschaft hat der LK Marburg Biedenkopf deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal, das wir weiter ausbauen wollen. Das Projekt Gesundheitsregion Marburg-Biedenkopf ist erfolgreich gestartet und wird von allen relevanten Gruppen des Gesundheitsbereiches unterstützt. Zusammen mit den Akteuren in den Arbeitsgruppen wollen wir dieses Projekt weiter vorantreiben.
2. Für die ambulante medizinische Versorgung gibt es klare Zuständigkeiten bei der KV und den Krankenkassen. Gleichwohl wird der Landkreis eine Gesundheitskonferenz beim Fachbereich Gesundheit in Verbindung mit dem Projekt Gesundheitsregion einrichten, die regionenbezogen vorgehen soll.
3. Die Option der kommunalen Trägerschaft wird positiv gesehen. Das Kreisjobcenter soll weiterhin seinen Schwerpunkt auf Förderung zur Arbeitsaufnahme statt einer Politik der reinen Sanktion legen.
4. Im Bereich der Jugendhilfe wird die Regionalisierung weiter umgesetzt und die auf Prävention ausgerichteten Maßnahmen fortgeführt (Menschenskind, Aufsuchende Elternschule, Null bis Sechs, Elternberatung durch ASD).
5. Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist konsequent umzusetzen. Dazu wird der Landkreis für seine Verwaltung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
6. Zur Förderung ambulanter wohnortnaher Versorgungskonzepte im Alter und/oder bei Pflegebedürftigkeit wird der Kreisausschuss wiederum einen Teilnahmewettbewerb für bürgerorientierte Initiativen ausschreiben (2x 10.000 Euro jeweils für die nächsten zwei Jahre).
7. Das Case-Management im Bereich der Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe wird personell um eine extern zu besetzende Stelle verstärkt, da somit eine bessere Versorgung für ältere Menschen bei Pflegebedarf organisierbar ist und zugleich stationäre Hilfen und damit hohe Kosten vermieden werden können.
8. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Seniorenarbeit wichtig ist. Die Bestrebungen einiger Kommunen und Seniorenbeiräte, dies in eigener Verantwortung zu organisieren, werden begrüßt. Es wird angestrebt, die Seniorenarbeit der VHS im Einvernehmen mit den Kommunen wieder in die Verantwortung der Kommunen zurück zu übertragen. Aufgrund des veränderten Reiseverhaltens der Senioren, der vielfältigen Angebote privater Reiseunternehmen und der rückläufigen Nachfrage bei der VHS wird das Reiseangebot der VHS eingestellt.
9. Die Anreize zur Energieeinsparung müssen auch für Kunden von Sozialleistungen verbessert werden. Die entsprechenden Ansätze werden weitergeführt und verstärkt.
10. Zur Förderung des sozialen Klimaschutzes soll der Landkreis alle Möglichkeiten nutzen, damit auch arbeitsuchende Haushalte in energetisch sanierten Gebäuden wohnen können. Zugleich ist zu prüfen, wie die KdU-Obergrenzen nach sanierten und unsanierten Gebäuden gestaffelt werden. Außerdem sollen Mechanismen entwickelt werden, damit der Landkreis Wohnungsmodernisierung mit Energieeinsparungen im Rahmen der KdU-Erstattungen belohnt. Eine Staffelung der KdU Kosten je nach energetischem Gebäude- bzw. Wohnungszustand (anhand des Energieausweises feststellbar) ist zu prüfen.
11. Der Landkreis wird seine Kontrollaufgaben im Bereich der Pflegeeinrichtungen verstärken. Bei Vorliegen von Berichten der Heimaufsicht behält sich der Kreis Prüfungen /Personalabgleiche vor. Dazu muss entweder eigenes Personal (z.B. aus dem Bereich der Revision) eingesetzt oder externe Unterstützung organisiert werden.
12. Der Landkreis wird prüfen, ob die Finanzierung des Ausbaus stationärer Pflegeplätze durch die Investitionskosten künftig in konzeptionell begründeten Fällen abgelehnt werden kann und nur Konzeptionen gefördert werden, die örtlich definierten Bedarfen entsprechen.
13. Die Verträge mit den Betreuungsvereinen werden gekündigt und der Bereich neu organisiert. Ziel ist es, dass die Betreuungsstelle ihre Aufgabe künftig besser erfüllen kann und die ehrenamtlichen und durch Angehörige wahrgenommenen Betreuungen wirkungsvoll unterstützt werden.
14. Der Landkreis wird den Beschäftigten Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements anbieten. Dazu wird er sich der Initiative „Gesund Richtung Zukunft“ anschließen und sich an der Netzwerkbildung beteiligen.
15. Wir werden prüfen, ob eine Gemeinde in unserem Landkreis bereit ist, den „Hessischen Familientag“ auszurichten. Eine Bewerbung werden wir aktiv unterstützen.
16. Wir wollen weiterhin das ehrenamtliche Engagement über die Vergünstigungen bei der Ehrenamtscard und der Jugendleitercard fördern und die Vergünstigungen der Hessischen Familienkarte, den Familien, die finanziell eingeschränkt sind, bekannt machen.
Gremien
1. Durch Änderung der Hauptsatzung wird die Zahl der Kreisausschussmitglieder auf vierzehn festgelegt. Ebenso wird die Zahl der Mitglieder in den Fachausschüssen auf vierzehn reduziert.
2. Die bisherige Ausschussstruktur wird beibehalten. Der Ausschuss Wirtschaft, Bauen, Landwirtschaft und Umwelt wird in Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Erneuerbare Energien, Landwirtschaft und Umwelt umbenannt.
3. Der Frauenanteil in den Gremien des Kreises soll deutlich erhöht werden.
4. Der SGB II Beirat und die Sozialhilfekommission werden zusammengefasst.
5. Die Koalitionspartner dürfen sich im Kreisausschuss, Kreistag, in Ausschüssen, Kommis-sionen und Beiräten nicht gegenseitig überstimmen. Die Einbringung von Anträgen ist nur mit Zustimmung der Koalitionspartner möglich. Große Anfragen sind vor ihrer Einbringung den Koalitionspartnern zur Kenntnis zu geben. Bei Anträgen im Kreistag mit Resolutionscharakter werden sich die Partner um eine gemeinsame Position bemühen, allerdings können – wenn es sich um eine Resolution ohne Handlungsauftrag an den Kreisausschuss handelt – sowohl eigene Änderungsanträge eingebracht als auch Initiativen anderer Fraktionen in der Abstimmung unterstützt werden.
Marburg, den 6. Juni 2011 1 0
Frank Gotthard
Werner Waßmuth
CDU Marburg-Biedenkopf und CDU Kreisfraktion Marburg-Biedenkopf
Matthias Knoche
Sandra Laaz
GRÜNE Marburg-Biedenkopf und GRÜNE Kreisfraktion Marburg-Biedenkopf
Jürgen Reitz
Bernd Schmidt FREIE WÄHLER Marburg-Biedenkopf und FREIE WÄHLER Kreisfraktion Marburg-Biedenkopf 1 1
ANHANG
Zusammengefasster und aktualisierter Teil der Koalitionsvereinbarung 2006–2011 zu Themenfeldern, zu denen keine neuen Vereinbarungen getroffen wurden, die aber weiterhin für die Koalitionsfraktionen Gültigkeit haben.
1. Wirtschaft, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft
Wirtschaft fördern, Arbeitsplätze schaffen, Mittelstand stärken
Für die Zukunft unseres Landkreises haben der Erhalt der vorhandenen und die Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze oberste Priorität. Dazu gehört die Förderung mittelständischer Strukturen genauso, wie die Nutzung der Forschungs- und Entwicklungspotenziale der Philipps-Universität und benachbarter Fachhochschulen, die für die betriebliche Weiterentwicklung genutzt werden müssen.
Das Kreis-Job-Center und die Wirtschaftsförderung mit ihren vielfältigen Aktivitäten leis-ten dazu wichtige Beiträge
Das Engagement des Landkreises im Bereich der regenerativen Energien, der Gesund-heitsregion und der Breitbandversorgung geben neue Impulse für die wirtschaftliche Ent-wicklung
Mit der Stadt Marburg und den Städten und Gemeinden wird eine engere Kooperation im Bereich der Wirtschaftsförderung angestrebt.
Der Verein MitteHessen und die Regionalplanung haben bei der Stärkung der mittelhes-sischen Region eine zentrale Aufgabe. Es ist darauf zu achten, dass die Aktivitäten sich so entwickeln, dass sich auch die gesamte Region angesprochen fühlt.
Tourismus fördern
Der Tourismus ist in unserer Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der Landkreis trägt dem mit einer zukunftsorientierten Tourismuskonzeption Rechnung. Durch die Einbettung in den Lahntal-Tourismusverband (3 Bundesländer, 6 Landkreise), der die Vermarktung der gesamten Lahn von der Quelle bis zur Mündung betreibt, können wir auch künftig die Region am besten präsentieren.
Wichtige Marktsegmente sind für die Tallandschaft der Lahn das „Fahrradfahren“, für die Mittelgebirgslandschaften zwischen Lahn, Dill und Ohm sowie im Burgwald das „Wandern“ und das „Reiten“ und in der Stadt Marburg der Bereich „Tagungen und Kongresse“. Im Rahmen der Gesundheitsregion erhält das Angebotssegment „Gesundheit und Wellness“ eine größere Bedeutung.
Zur Stärkung der Tourismusförderung ist vorgesehen, dass der Kreis und die Stadt Mar-burg zukünftig die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen.
Land- und Forstwirtschaft erhalten
In unserem ländlichen Raum sind die Land- und Forstwirtschaft mit allen ihren Verzweigungen in unserer Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Den rund 2000 landwirtschaftlichen Betrieben kommt zudem eine besondere Bedeutung bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaft zu. Daher sind die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass insbesondere die wachsenden Betriebe ihre Zukunftschancen nutzen können. Wir treten für eine gleichartige Unterstützung aller Bewirtschaftungsformen ein. Im Bereich des Naturschutzes muss es weiterhin ein Miteinander geben.
Bei der Ausweisung von Schutzgebieten sind auch die berechtigten Interessen der Landwirtschaft zu beachten.
Kreis und Kommunen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Existenzsicherung der Betriebe beitragen und Erweiterungsvorhaben positiv begleiten. Die Verwendung nach-wachsender Rohstoffe zur Energiegewinnung muss stetig ausgebaut werden.
Die Förderung des regionalen Agrarmarketings muss verstärkt werden.
Die Veterinärverwaltung versteht sich als dienstleistende Partnerin für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Lebensmittelwirtschaft.
Die Imkerei wird als notwendiger Bestandteil des Naturkreislaufes gefördert und das Bie-nenzuchtinstitut in Kirchhain seiner Arbeit und beim Bestand unterstützt.
Maßnahmen von Jagdgenossenschaften, Jägerinnen und Jägern zur Verminderung von Fallwild sowie Projekte zur Erhaltung der Artenvielfalt, wie das Feldhasenprojekt, werden unterstützt.
Der Landkreis unterstützt Aktivitäten der heimischen Landwirtschaft, des lebensmittelver-arbeitenden Gewerbes und der Gastronomie, die sich für gentechnikfreie Produktion von Lebensmittel einsetzen und gentechnikfreie Produkte anbieten.
Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen – Perspektiven eröffnen
Die Koalition setzt sich weiter für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Landkreis ein. Die erfolgreiche Arbeit des Kreisjobcenter (Spitzenpositionen bei der Integration in Arbeit und der Aktivierung der Kunden) soll weiter unterstützt und fortgesetzt werden.
Kooperationen (interne und extern) sollen ausgebaut werden
Vermittlung in Ausbildung und Arbeit bleiben ebenso Schwerpunkte der Arbeit wie die Vermittlungsvorbereitung und die langfristige Unterstützung von Langzeitarbeitslosen.
Die besonderen Förderprogramme für Jugendliche, Frauen und Menschen mit Behinde-rungen werden fortgesetzt. Freie Träger werden eingebunden.
Jugend, Soziales, Integration, Seniorinnen und Senioren
Der Landkreis zeichnet sich durch ein großes soziales Engagement aus. Die Koalition will dies weiterführen und wichtige Impulse im Bereich der Familien- und Sozialpolitik, der Integration, der Jugend, der Seniorinnen und Seniorenpolitik setzen.
Jugend und Familie
Der Landkreis unterstützt weiter die Arbeit von Bündnissen für Familien und sorgt ge-meinsam mit Dritten für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Maßnahmen zur frühen Förderung von Kindern werden fortgesetzt.
Ansätze aufsuchender Arbeit werden ebenso wie präventiv ausgerichtete Konzepte wei-ter ausgebaut.
Die Regionalisierung des ASD wird weiter verfolgt.
Der Landkreis wird weiterhin in der Jugendberufshilfe tätig sein.
Soziales
Kundinnen- und kundenorientierter Umgang bei der Hilfegewährung sind Standard
Die Förderung des freiwilligen Engagements soll im Bereich der Behinderten- und Alten-hilfe weiterhin erfolgen.
Mit den freien Trägern sollen Leistungs- bzw. Zuwendungsverträge geschlossen werden.
Integration unterstützen
Koordiniert durch das Büro für Integration sollen die Bemühungen zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwandern im Landkreis (aufsuchende Elternschule, Hausaufgabenhilfe und Lernförderung etc.) weiterhin intensiv fortgesetzt werden.
Politik für Seniorinnen und Senioren
Angesichts des demographischen Wandels wollen wir (durch die Förderung von Bürgerbetei-ligungsprozessen und innovativer Wohnformen, die Unterstützung von Seniorenräten, die Unterstützung freiwilligen Engagements, die Fortführung der im Rahmen des Demografie-Projektes aufgezeigten Handlungsfelder) dafür sorgen, dass unser Landkreis attraktiv für alle
Generationen bleibt – und mit seiner hohen Lebensqualität junge wie alte Menschen begeis-tern kann.
Gesundheit
Vor dem Hintergrund schwerwiegender Veränderungen im Gesundheitssystem ist es wichtig, die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erhalten.
Der Landkreis wird sich um eine gute stationäre Grundversorgung ebenso einsetzen, wie für eine flächendeckende ambulante Versorgung.
Die Gesundheitsförderung generell, die Präventionsförderung und die Maßnahmen zur Zahngesundheit und Ernährungsberatung für die Schulen in der Region werden fortge-setzt.
Beim Einsatz von Schulmobiliar sollen bewegungs- und gesundheitsrelevante Aspekte weiter beachtet werden.
Ehrenamtliche Betreuungen (insbesondere von Angehörigen) sind weiter zu unterstüt-zen.
Bildung
Der Landkreis muss für ein gutes Bildungsangebot die besten Rahmenbedingungen bieten.
Unser auch bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wichtigstes Ziel ist ein Schulwesen, das die breite Zustimmung aller Beteiligten findet. Das Betreuungsan-gebot an Grundschulen soll weiter kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut werden, wobei der vom Kreistag getroffene Grundsatzbeschluss über die Mittelbegrenzung weiter-hin Gültigkeit hat.
Der Landkreis soll im Sinne des Prinzips „kurze Beine – kurze Wege“ das wohnortnahe Grundschulangebot erhalten und den baulichen Zustand der Grundschulen sichern.
An dem Ziel eines sicheren Schulwegs wird weiter gearbeitet.
Die Beruflichen Schulen im Landkreis sollen als wichtige Standortfaktoren gestärkt und erhalten werden.
Das Ganztagsangebot soll weiter ausgebaut und das weiterführende Schulangebot in der Fläche gestärkt werden.
Außerschulische Angebote (wie das Jugendwaldheim Roßberg) sollen erhalten bleiben.
Der Landkreis soll sich auch weiterhin am Landesprogramm Schule@Zukunft beteiligen.
Frauen und Geschlechtergerechtigkeit
Um das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit herzustellen, werden die Ansätze des Gender Mainstreaming in der Kreisverwaltung in den bisherigen Fachbereichen fortgeführt und in weiteren Fachbereichen eingeführt.
Die Existenzgründung von Frauen und Unternehmerinnennetzwerke sollen weiter unter-stützt werden.
Der Landkreis verpflichtet sich, für die nächsten sechs Jahre einen Frauenförderplan gemäß dem bis zum 31.12.2006 gültigen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz aufzu-stellen und die Zielsetzungen des Gesetzes fortzuführen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist weiter zu verbessern (Verweis auf Bündnisse für Familien und Sozialteil).
Girls- und Boys-Day werden als Aktionen fortgeführt.
Die erfolgreich arbeitenden Arbeitskreise „Runder Tisch Frauengesundheit“, „Keine Ge-walt gegen Frauen und Kinder“ und „Frauen und Beschäftigung“ werden weiter unter-stützt.
Das vom Frauenbüro aufgestellte Fortbildungsprogramm speziell für Frauen soll weiter-geführt werden.
Umwelt- und Naturschutz, Wasser, Abfallwirtschaft
Umwelt- und Naturschutz
Der Natur- und Umweltschutz ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Wir wollen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und bedrohten Tieren und Pflanzen einen Raum des Schutzes und der Regeneration geben.
Zur Förderung der Ausgleichsplanungen und zur Umsetzung von Naturschutzprojekten soll gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Agentur Naturentwicklung weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die enger werdenden Handlungsspielräume eines gestaltenden Naturschutzes (in Folge knapper werdenden Mittel der Ausgleichsabgabe) machen besondere Anstrengungen notwendig, um sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Natur im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu fördern. Insbesondere ist der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Biotopverbund bei allen geplanten Maßnahmen des Landkreises verstärkt zu berücksichtigen resp. sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wasser
Die dauerhafte Versorgung mit gesundem Trinkwasser ist eine lebenswichtige Aufgabe. Der Schutz unserer Wasservorräte ist daher ein zentrales Anliegen unserer Umweltpolitik. Privathaushalte und Gewerbebetriebe sind über den sparsamen Umgang mit Trinkwasser verstärkt aufzuklären. Insbesondere ist die Verwendung von Niederschlagswasser – z.B. zur Deckung des Brauchwasserbedarfs – zu fördern. So können wir unsere kostbaren Trinkwasserreserven schonen. Zudem ist zur Sicherung unseres Wassersystems die Renaturierung von Bach- und Flussläufen sowie die Sicherung und Erhaltung bestehender Regenrückhaltebecken und die Schaffung von zusätzlichen Retentionsräumen notwendig.
Abfallwirtschaft sicher und preiswert
Abfallwirtschaft und Umweltschutz sind eng miteinander verknüpft. Das daher erlassene Verbot der Deponierung unbehandelter Abfälle soll die Umweltbelastungen, die von Deponien ausgehen (Sickerwasser, Deponiegas, Flächenverbrauch) reduzieren. Gleichzeitig ist es wichtig, das „Müllproblem“ nicht auf künftige Generationen zu verlagern.
Der Restmüll aus unserem Landkreis wird ab Juni 2005 im Müllheizkraftwerk Kassel thermisch vorbehandelt. Die Entsorgungssicherheit ist durch entsprechende Verträge bis zum Jahr 2020 gesichert. Die enge Zusammenarbeit mit dem Schwalm-Eder-Kreis, die für die gefundene Lösung der Entsorgung sehr wichtig war, soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
Verkehr
In einer integrierten Verkehrsplanung spielen der öffentliche Personennahverkehr und der Individualverkehr eine wichtige Rolle. Auch in einem integrierten Verkehrskonzept wird das Auto in unserer ländlichen Region eine bedeutende Stellung einnehmen.
Kreisstraßen
Ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der notwendigen Infrastruktur unseres Kreises. Deshalb wollen wir einen weiteren Schwerpunkt setzen und trotz knapper finanzieller Mittel in verstärktem Maße dafür sorgen, dass der Zustand der Kreisstraßen eine deutliche Verbesserung erfährt. Dazu soll erfolgen:
Bundesfernstraßen und Landesstraßen
Ausgehend davon, dass bei den Koalitionsfraktionen unterschiedliche Auffassungen über die großen Straßenbaumaßnahmen des Bundes und Landes im Kreis vorhanden sind und Grundsatzentscheidung über diese Maßnahmen an anderer Stelle bereits gefallen sind, ist sich die Koalition darüber einig, dass offizielle Stellungnahmen sich auf rein fachliche Aspekte beschränken.
Sport
Der Sport hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Stärkung der Vereine, ihre Leistungsfähigkeit, ihre ehrenamtliche Führung und die Gestaltung der Rahmenbedingungen genießt deshalb hohe Priorität. Daneben kann die Integrationsfunktion des Sports im Hinblick auf alle Bevölkerungsgruppen unserer Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch dem Sport für Menschen mit Behinderungen und der sportlichen Gesundheitsförderung im Allgemeinen.
Die Bezuschussung von Übungsleiterstunden soll fortgeführt werden. Ferner soll die Ko-operation zwischen Schulen und Vereinen besonders gefördert werden, da den Vereinen unter Berücksichtigung des Ganztagsangebots unserer Schulen eine neue und zusätzli-che Aufgabe zukommt. Außerdem werden die besonderen sportlichen Erfolge oder auch beispielhaftes Engagement von Sportfunktionären im Rahmen von Sportlerehrungen ge-würdigt.
Die Weiterentwicklung des kommunalen und vereinseigenen Sportstättenbaues wird auch in Zukunft seine Bedeutung haben. Insbesondere ist die kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Sportstätten für die Vereine auch künftig unverzichtbar. Darüber hinaus bleibt die Förderung der Anschaffung langlebiger Sportgeräte erhalten.
Kultur fördern
Unser Landkreis bietet viele Möglichkeiten des Kulturgenusses und viele Möglichkeiten sich kulturell zu betätigen. Nach Schätzungen gehen wir von mindestens 50.000 Menschen im Landkreis in 1400 Vereinen, Gruppen und Initiativen aus, die kulturell aktiv sind.
Dieser besonderen Bedeutung trägt der Landkreis Rechnung, indem er die kulturellen Aktivitäten auch in der Zukunft finanziell und beratend unterstützt.
Aktivitäten, die wir fortführen und weiterentwickeln wollen:
Verleihung des Otto-Ubbelohde-Preises, der vor allem das ehrenamtliche Engagement im Kulturbereich würdigt.
Kunsttage Marburg-Biedenkopf
Museumssonntag Marburg-Biedenkopf
Kunstausstellungen im Foyer des Landratsamtes
Veranstaltungen für Kulturschaffende, die sich mit aktuellen und speziellen Themen befassen.
Bürgerschaftliches Engagement – Ehrenamt fördern
Das Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit sind wesentliche Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens in unserem Landkreis. Zahlreiche soziale, kulturelle, sportliche sowie Selbsthilfeeinrichtungen mit vielfältigen weiteren Initiativen wären ohne freiwilliges Engagement der Menschen nicht denkbar.
Unentgeltlich und freiwillig leisten Tausende von Menschen in unserem Landkreis in Vereinen, Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen und freiwilligen Diensten im politischen, sozialen, kirchlichen, kulturellen, ökologischen oder sportlichen Bereich eine vorbildliche Tätigkeit für unser Gemeinwesen. Hier zeigt sich Verantwortungsbereitschaft und Solidarität.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass dies künftig noch mehr als bisher anerkannt wird. Ein Zeichen der Anerkennung ist die Einführung der Ehrenamtscard, die in unserem Landkreis für besonders engagierte „Ehrenamtliche“ vergeben wird. Damit wird erstmals auch ein besonderer Dank durch eine Reihe persönlicher Vergünstigungen dem Ehrenamt gegenüber zum Ausdruck gebracht. In diesem Zusammenhang ist es unser Ziel, wei-tere Angebote zu machen.
Die Freiwilligenagentur wird in ihren Bemühungen, freiwilliges und ehrenamtliches Enga-gement in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen zu fördern, finanziell unterstützt.
Die ersten Ansätze in der Engagementförderung an Schulen sollen weiterentwickelt wer-den.
Gefahrenabwehr
Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist ein hohes Gut. Die Freiwilligen Feuerwehren, die Katastrophenschutzorganisationen sowie der Rettungsdienst leisten mit großem Engagement hervorragende und für uns alle unverzichtbare Arbeit. Dieser Einsatz verdient Dank und Anerkennung. Den hohen Organisationsgrad und die schnelle Einsatzbereitschaft gilt es zu erhalten und weiter auszubauen. Der Landkreis wird dies auch weiterhin fördern.
Die Krisensituationen der letzten Jahre machen aber deutlich, dass an die Gefahrenabwehr neue und gesteigerte Anforderungen zu stellen sind. Dem werden wir Rechnung tragen.
Kreisverwaltung, moderner Dienstleister
Die Kreisverwaltung wurde in den letzten Jahren zu einem effektiven und modernen Dienstleistungszentrum um- und ausgebaut. Die Koalitionspartner wollen, dass dieser Weg konsequent fortgesetzt wird. Bürgerinnen- und bürgerfreundliche Öffnungszeiten, kurze sowie unbürokratische Verwaltungswege, der Einsatz moderner Kommunikationsinstrumente (Internet, e-Government) sind schon heute eine Selbstverständlichkeit.
Um einen Überblick über die Leistungsfähigkeit in Teilbereichen zu erhalten, nimmt der Kreis an Vergleichsringen und interkommunalen Vergleichen (Benchmarking) teil. Die bisherigen Erfolge verdeutlichen, dass der Kreis keinen Vergleich mit anderen scheuen muss und für den Bürger ein modernes und zukunftsfähiges Dienstleistungsangebot vorhält.
