Matthias Knoche

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Koalitionsvereinbarung im Kreis Gießen

Arbeit, Bildung, Energie – Chancen für den Landkreis Gießen nutzen!

Karte des Landkreises Giessen

Karte des Landkreises Giessen

Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2011 – 2016 zwischen  der Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Unterbezirk Gießen, Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Gießen und den Freie Wähler, Kreisverband Gießen

Arbeit, Wirtschaft, Kreisentwicklung

Der Landkreis Gießen hat mit seiner Lage,  seinen Potenzialen in Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft gute Voraussetzungen für eine dynamische Entwicklung in den kommenden Jahren. Ausgehend von diesen Potenzialen sind sich die Koalitionspartner einig, dass die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen diese Potenziale verstärken. Diesem Ziel ist die Koalition verpflichtet:

Arbeitsmarktpolitik

Die Ausbildungsförderungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungspolitik gewinnen aufgrund des Fachkräftemangels durch die demografische Entwicklung eine neue Bedeutung. Die Instrumente müssen ständig fortentwickelt werden. Dieser Aufgabe werden wir uns annehmen. Dazu laden wir auch die anderen Fraktionen im Kreistag ein, da dieses Feld interfraktionell bearbeitet werden sollte.

Die hierfür notwendigen Konzeptionen werden auch in Zusammenarbeit mit den freien Trägern erarbeitet. Die Sicherung bestehender Einrichtung wie ZAUG, IJB, Jugendwerkstatt, regionalem IB und AWO Grünberg ist ein Schwerpunkt der Koalition. Die Beschäftigung im  zweiten Arbeitsmarkt für Problemgruppen muss fortentwickelt werden. Zusätzliche Coachingprogramme für Familien mit multiplen Problemlagen, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die auf den tatsächlichen Arbeitskräftebedarf abgestimmt sind, hält die Koalition für sinnvoll.

Besonderes Augenmerk muss der Situation von Frauen,  Migranten und benachteiligten jungen Menschen in der Arbeitsmarktpolitik gelten.

Mittelkürzungen

Die drastische Kürzung der Mittel durch Bund und Land schränkt den Handlungsspielraum der Kommunen stark ein. Die Koalition erwartet von Bund und Land eine angemessene finanzielle Ausstattung der örtlichen Arbeitsmarktpolitik, denn unzureichende Bildung und Vorbereitung für den Arbeitsmarkt kommt den Sozialstaat auf allen Ebenen dauerhaft teuer zu stehen.

Demographischer Wandel und berufliche Qualifizierung

Der demografische Wandel führt zukünftig zu einem Mangel an Jugendlichen für den Ausbildungsmarkt. Die Ausbildungsvorbereitung und die  Ausbildungsförderung in den Betrieben werden deshalb zu einem Kernthema und neuem Geschäftsfeld. Die Ausbildungsquote soll in Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit, IHK, Kreishandwerkerschaft und JobCenter erhöht werden.

Arbeitsmarkt & ländlicher Raum

Der in den vergangenen Jahren vollzogenen starken Konzentration der Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsförderungsmaßnahmen auf das Gebiet der Stadt Gießen müssen in Zukunft wieder stärker Qualifizierungsmaßnahmen auch im ländlichen Raum folgen. Die Beschäftigungs- und Ausbildungsförderung des Jobcenters und des Landkreises ist deshalb wieder stärker sozialraumorientiert auszurichten. Ziel ist eine bedarfsorientierte Verteilung der Angebote.

JobCenter Gießen

Soweit es tarifrechtlich möglich ist, sollen die aktuell vom Übergang von Beschäftigungsträgern und der Stadt Gießen in Beschäftigungsverhältnisse des Kreises zu überführenden  Angestellten erworbene Besitzstände im Jobcenter behalten. Auf die Ausstattung des Fallmanagements soll verstärkt das Augenmerk gerichtet werden.

Der Informationsfluss zwischen Jobcenter und Kreisverwaltung soll verbessert werden. Die Fachausschüsse des Kreises sollen in die Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters, besonders bei der Erstellung des jährlichen Arbeitsmarktprogrammes, frühzeitig eingebunden werden, wie dies 2011 bereits im  Sozialausschuss erfolgte. Die Transparenz der Maßnahmen im Jobcenter soll verbessert werden. Insgesamt soll die  Steuerung seitens des Kreises    über Zielvereinbarungen ausgebaut werden.

Frauen und Männer in neue Berufe

Wir wollen eine aktive Werbung kommunaler Betriebe und Einrichtungen um weibliche Auszubildende für Berufe, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sowie eine verstärkte Einstellung von qualifizierten Frauen in diesen Berufen. Darüber hinaus werben wir um männliche Jugendliche für Berufe, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bei der Einstellung von Auszubildenden in der Kreisverwaltung soll der Anteil von Jungen und Migranten erhöht werden.

Rekommunalisierung der Hausmeister- und Reinigungsdienste

Die Koalition hat das Ziel, die Schulhausmeister- und Reinigungsdienste in den Schulen zu rekommunalisieren. Ziel ist ein Gesamtkonzept zum gleichermaßen wirtschaftlichen und sozial verträglichen Gebäudemanagement der Kreisliegenschaften. Dazu sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Steuer- und Vergaberecht) und die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Die Dienste sollen nach Möglichkeit in eine eigene Gesellschaft überführt werden. Der jetzige Prozess der Privatisierung von Stellen wird bis zur Vorlage des neuen Konzeptes im Herbst 2011 ausgesetzt. .

Sparkassen

Die Sparkassen im Landkreis Gießen sind ein wesentlicher Faktor zur Entwicklung des wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritts.

In dieser Funktion soll die Sparkasse Gießen gestärkt und in ihrer Eigenständigkeit erhalten werden.

Existenzgründung und Beratungsnetzwerk Unternehmen

Die kleinen und mittleren Unternehmen sollen zukünftig stärker bei der Akquise von Fördermitteln unterstützt werden, dies soll in Zusammenarbeit mit dem JobCenter erreicht werden.
Die Koalition wird bei Bildung von Unternehmerinnennetzwerken wie z.B. der „Initiative Frauen, Leben und Arbeit in Hessen (IFLA) e.V.“ aktiv unterstützen.

Beratung und Unterstützung von Existenzgründern sind zu verbessern. Hier ist die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und JobCenter zu optimieren.

Mitte Hessen

Das Regionalmanagement um den Verein Mitte Hessen muss neu organisiert  werden, um effizient und wirkungsvoll die künftigen Herausforderungen zu meistern. Dabei muss der kommunale Einfluss gestärkt werden und eine klare Zielvorstellung entwickelt werden. Dieser neuen Zielvorgabe müssen auch entsprechende Kompetenzen folgen. Die Vorstellungen des Kreises sollen dazu einerseits gemeinsam mit den Städten und Gemeinden,  andererseits mit den benachbarten Landkreisen abgestimmt werden.

Kreisentwicklung

Die Entwicklung des Landkreises  ist ein großes Thema für diese und die nachfolgenden Legislaturperioden. Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Städten und Gemeinden des Landkreises zu schaffen.

Eine eigenständige Entwicklungsstrategie für den ländlichen Raum muss geschaffen werden. Neue Siedlungsflächen in Randlagen sollten vermieden werden, um die Dorfkerne zu stärken. Die heimische Kreditwirtschaft kann und soll dies positiv begleiten. Der Verfall von Immobilienwerten ist im Osten und Norden am stärksten zu beobachten.

Die Koalition ist sich einig, dass dem Thema Kreisentwicklung eine hohe Bedeutung zukommt. Daher soll die Kreisentwicklung neu aufgestellt werden. Art, Umfang und Organisation sind bis Ende 2011 zu klären. Der Verein „Gießener Land“ setzt seine Arbeit im Rahmen des Satzungsauftrages fort.

Im Rahmen der Strategie sollen Kreisentwicklungsziele unter dem Titel „Landkreis Gießen 2020“ beschrieben werden.

Demographiebericht

Die demografische Entwicklung wird auch den Landkreis vor große Herausforderungen stellen. Um sie wirkungsvoll angehen zu können, erstellt der Landkreis jährlichen einen Demographiebericht für das Kreisgebiet. Ortsbezogene, ggf. zweijährige Demographieberichte der Städte und Gemeinden wären ergänzend sinnvoll. Deshalb wird der Landkreis die Kommunen bei Interesse aktiv unterstützen.

Modellförderung Ländlicher Raum

Um den ländlichen Raum dauerhaft attraktiv zu halten, sind vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen neue Konzepte in allen Lebensbereichen notwendig. Der Wandel lebt dabei von innovativen Ideen und Projekten, die bei Erfolg anderenorts übertragen werden können. Deshalb Ist sich die Koalition einig, dass konzeptionell neue Modelle auch finanziell gefördert werden sollen. Dazu wird der Kreis ein Modellförderprogramm auflegen. Beispiele könnten die  Verbindung von Dorferneuerung und Energieeffizienz, Themen wie  öffentliche Arbeit und Bürgerbeteiligung, Denkmalschutz und Denkmalpflege,  der Bereich der allgemeinen Versorgung, Innenentwicklung, Gesundheit und  Mobilität sein.

Breitband

Das Thema genoss in der Vergangenheit keine hohe Priorität, daher wird die Koalition die begonnene Initiative „BreitbandGießenGmbH“ konsequent mit dem Ziel des flächendeckenden Ausbaus von „schnellen Internet“ im Landkreis Gießen umsetzen.

Der Landkreis entwickelt Angebote für Kommunen, um die Realisierung in der Fläche zu fördern und voranzutreiben.

Bildung

Schulentwicklungsplan

Die Schulentwicklungsplanung (SEPL) muss in der Periode 2011-2016 neu erfolgen. Es ist Wunsch der Koalitionspartner, dies gemeinsam mit der Stadt Gießen zu tun. Der Schulentwicklungsplan muss alle Schulen, insbesondere auch die Förderschulen, berücksichtigen.

Für das Gesamtkonzept gilt die Prämisse, dass sich alle Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewegen müssen. Zu beachten ist:

  1. Angefangene Maßnahmen (z.B. SiP) müssen beendet werden.
  2. Der Sportstättenplan ist neu zu entwickeln.
  3. Die Fortschreibung des SEPL ist Sache des Schulverwaltungsamtes, die Koalition wird allerdings Eckpunkte politisch vorgeben.
  4. Falls ein privates Büro mit der Schulentwicklungsplanung beauftragt wird, müssen die finanziellen Auswirkungen auf den Landkreis bedacht werden. Eine gemeinsame Planung mit der Stadt schließt ein privates Büro nicht aus.

Grundschulen

Der Grundsatz „Kurze Beine – Kurze Wege“ bleibt Richtschnur im Bereich der Grundschulen.

Die Standortsicherung ist zumindest für 5 Jahre festzuschreiben; sie kann verbessert werden durch Inklusion und Bildung von Überschneidungsgebieten sowie jahrgangsübergreifendem Unterricht. Alle gegebenen Möglichkeiten (z.B. neue Trägermodelle wie Genossenschaften, Verbünde kleinerer Schulen etc.) sollen ausgeschöpft werden, einen gefährdeten Standort zu sichern; Perspektiven für die „Zeit danach“ sind zu bedenken.

Gesamtschulen

Eine ausgewogene Schwerpunktbildung wird angestrebt. Der Landkreis kann koordinieren und moderieren. Die bauliche und sächliche Unterstützung wird erhebliche Mittel binden (Sport, Naturwissenschaften), deshalb soll der Landkreis regulieren.

Die Einrichtungen einer Abteilung für Erziehungshilfe an den Gesamtschulen wird unterstützt, wenn die Schule es wünscht und ein fundiertes Konzept vorlegt. Dies bietet Chancen für die Zusammenarbeit und die Inklusion zwischen Förderschule und Gesamtschule.

Förderschulen und Inklusion

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Inklusion. Die Landesregierung ist hier vorrangig gefordert, sie muss das erforderliche Personal mit sonderpädagogischer Ausbildung zur Verfügung stellen. Der Schnitt zwischen Grundschule und Gesamtschule  (GU-Klasse) erfordert pädagogische Doppelbesetzung.

Die Koordination der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen muss der Landkreis leisten. Eine realistische Umsetzung ist zu berücksichtigen (geeignete Schulen); dies ist frühzeitig zu untersuchen. Vorausschauend sollen bauliche Veränderungen berücksichtigt werden.

Im Schulentwicklungsplan sollen die Notwendigkeiten und Herausforderungen klar benannt werden. Zu diesem Thema sollte zudem ein „Eltern-Folder“ über die verschiedenen Möglichkeiten in Auftrag gegeben werden.

Bei allen anstehenden größeren Schulsanierungen sollen die baulichen Anforderungen der Inklusion berücksichtigt werden. Der Landkreis wird anhand der Anzahl von Grundschulkindern mit Inklusionsbedarf die kommenden Größenordnungen einschätzen und in die Schulplanung einbeziehen.

Die Förderschulen erfahren eine besondere Berücksichtigung im Schulentwicklungsplan. Sie sollen sich stärker auf die Beratung anderer Schulen orientieren und zu Förderzentren ausgebaut werden.

Sportstätten

Die Koalitionspartner werden  kurzfristig die Entwicklung eines Sportstättenkonzeptes auf den Weg bringen, das diesen Namen tatsächlich verdient. Darin sollen alle (!) Sportstätten aufgenommen werden, die im Landkreis zur Verfügung stehen, also neben den kreiseigenen auch kommunale und Sportstätten Dritter wie z.B. von Vereinen, Privatschulen oder gewerblichen Betreibern. Aus der Bestandsanalyse ist zu entwickeln, wie auch Schulsport bessere Rahmenbedingungen erhalten kann und vor allem welcher tatsächliche Bedarf unter kreativer Ausnutzung all dieser Potentiale vor Ort vorhanden ist. Daraus abzuleiten hat sich dann die künftige Unterhaltungs- und Investitionsplanung des Kreises für Sportstätten. Vor dessen Vorlage werden außer den begonnenen bzw. beschlossenen Maßnahmen keine weiteren Investitionsvorhaben in Kreissportstätten auf den Weg gebracht. Das Konzept soll  Bestandteil des Schulkonzeptes werden.

Ganztagsschule / Bewegte Schule / Sozialarbeit an Schulen

Die Koalition will das Angebot an Ganztagsschulen ausbauen. Dazu wird die Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure unterstützt.

Die Schulen werden unterstützt, Konzepte zur „gesunden Schule“ mit Angeboten zur Bewegung und zur gesunden Ernährung zu entwickeln.

Die Koalition will die erfolgreich als Modell eingeführte Sozialarbeit an Schulen ab dem Schuljahr 2011/12 in den Dauerbetrieb überführen und  sukzessive auf die Grundschulen ausweiten.

Für alle Schulen sollen Notfallpläne, feste Ansprechpartner, Fortbildungen und schulübergreifende Präventionsprogramme entwickelt werden.

Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern sollen Sparpotenziale durch Zusammenlegungen und Koordination von An- und Abfahrten genutzt werden. Der Landkreis wird Standards zur Anzahl und zeitlichen Lage von Schulbusan- und -abfahrten schaffen. Im Zuge der Einrichtung von Ganztagsschulen soll sich die Anzahl dieser Fahrten  reduzieren. Die Beförderung bis zur Klasse 10 zum gewünschten Schulangebot soll kostenfrei sein. Einzel- und Härtefälle werden in das Ermessen des / der Schuldezernenten/in gestellt.

Schulausstattung

Der Landkreis entwickelt den Technologieplan für die Schulen weiter. Es werden einheitliche Hardwarestandards angestrebt. Der Einsatz freier Software wird geprüft.

Für die Einrichtung und Ausstattung von Schulbibliotheken  wird die Koalition Standards  definieren. Diese sollen so gefasst sein, dass die Möglichkeiten des schulischen Umfelds genutzt werden.

Übergang Schule – Beruf

Die Koalition nimmt sich vor, die Angebote zum Übergang Schule-Beruf zu verbessern. Hierzu erfolgt im Rahmen des laufenden Modellprojekts „Jugend stärken“ eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unter Einbeziehung der Landesinitiative „Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungsplätzen in Hessen“ (OloV) in ein Gesamtkonzept.

Familienberatung / Frühkindliche Erziehung / Vereinbarkeit

Alle Kinder sollen unabhängig von sozialer Herkunft und Beschäftigungsstatus der Eltern einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten erhalten. Die Koalition legt dabei einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für U3 über die gesetzliche Vorgabe von 35% eines Jahrgangs hinaus. Ziel ist eine Betreuungsquote von 50% eines Jahrgangs bis zum Ende der Legislaturperiode.

Um den Übergang zwischen Kindertagesbetreuung und Grundschule zu optimieren, setzt der Landkreis seine Initiativen zur besseren  Verzahnung dieser Einrichtungen fort und fördert sowohl bei seinen eigenen Schulen wie in Kooperation mit Kommunen und Trägern den Ausbau einzelner Projekte.

Der Landkreis verstärkt  Initiativen zum Ausbau von Familienzentren in den Kommunen, indem er Träger bei der Entwicklung von Leitbildern und Konzepten sowie bei der operativen Umsetzung ideell und finanziell unterstützt.

Das Angebot „Hallo Welt“ wird ebenso ausgebaut wie die Angebote der Familienberatung Die Koalition unterstützt die Zertifizierung der Kreisverwaltung als familienfreundlicher Betrieb.

Gastschulbeiträge

Der Vertrag über die Gastschulbeiträge mit der Stadt Gießen wird gekündigt und mit dem Ziel geringerer Beiträge neu verhandelt.

Erwachsenenbildung

Die Koalitionspartner stehen zum Ziel der besseren Erwachsenenbildung. Die Kooperation zwischen den Volkshochschulen Landkreis Gießen und Stadt Gießen wird fortgeführt und vertieft. Übereinstimmend wird festgestellt, dass eine Kooperation oder Zusammenführung der beiden VHS nicht unter dem Dogma der Personaleinsparung stattfinden wird. Die Koalition strebt weiterhin ein breites dezentrales Angebot der Erwachsenenbildung im Landkreis an. Die Raumbewirtschaftung der Kreisvolkshochschule des zentralen Sitzes in Lich wird überarbeitet.

Sozialer Zusammenhalt

Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass der soziale Zusammenhalt eine der wesentlichen Aufgaben der Politik ist. Deshalb nehmen wir die zunehmende Anzahl von Bezieherinnen und Beziehern der Tafeln als dramatisch und alarmierend für die zunehmende Spaltung wahr.

Die Existenz von Tafeln ist ein Armutszeugnis für den Sozialstaat. Unabhängig davon gilt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unser besonderer Dank. Ziel unserer Anstrengungen muss allerdings die Überwindung der Ursachen für Tafeln sein.

Wir werden daher den präventiven Sozialstaat ausbauen. Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.

Die bewährten Strukturen der Wohlfahrtspflege sollen deshalb  erhalten und gestärkt werden. Sie sind  unverzichtbar für die betroffenen Menschen und die Kommunen. Insbesondere für den Erhalt dieser Strukturen im ländlichen Raum (u.a. Wiederaufbau der Schuldnerberatung Grünberg) werden wir initiativ.

Bestehende Verträge werden hinsichtlich Zielrichtung und Umfang evaluiert,  bei Bedarf angepasst und mit künftig jährlichen Zielvereinbarungsprozessen unterlegt. Ziel ist die Fortentwicklung eines verlässlichen Systems, auf dem auch die Träger mittel- und langfristig solide ihre Arbeit fortentwickeln können.

Integrationskonzept

Auf Basis der bisher erhobenen Daten soll unter Beteiligung der entsprechenden Foren ein Integrationskonzept erarbeitet werden. Dazu sollen auch Themen wie die Vermittlung interkultureller Kompetenz, Altenhilfe, Jugendförderung, Kooperationsprojekte von Vereinen aufgegriffen werden.

Hippy

Das Förderprogramm Hippy und die vom Rat für Nachhaltige Entwicklung und der Bundesregierung ausgezeichnete Initiative „Eine Schule für alle im Landkreis Gießen e.V.“ wird unterstützt.

Besondere Beratungsdienste

Die Koalitionspartner sind sich in der Unterstützung des besonderen Angebots von Beratungen für Ausländerinnen, die unter Gewalt und sexuellem Missbrauch leiden, einig.

Verstärkte Zusammenarbeit mit dem Netzwerk „Zentrale für Migrantenmedizin“, um den Zugang der Einwanderer zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Dies geschieht unter Einbeziehung bestehender Initiativen und Netzwerke.

Geschäftsstelle Ausländerbeirat

Die Geschäftsstelle des Kreisausländerbeirates bleibt im derzeitigen Umfang erhalten.

Genderbudgeting

Im Rahmen neuer Steuerungsinstrumente wird modellhaft das Genderbudgeting bei der Haushaltsplanaufstellung erprobt.

Frauenbüro

Die Koalition ist sich einig, dass eine externe Frauenbeauftragte wieder eingeführt wird.

Frauenförderplan

Der Frauenförderplan wird fortgeschrieben und umgesetzt.

Jugendhilfe

Die Koalition ist sich einig, dass eine wirksame Jugendhilfestruktur flächendeckend im Landkreis notwendig ist um Defiziten in Familien aktiv begegnen zu können. Dazu bekennt sich die Koalition zum Erhalt der Jugendamtsaußenstellen Grünberg und Lich sowie zur aktiven Förderung und dem Ausbau des Pflegekindersystems.

Jugendförderung / Freizeiten

Die Förderung der Arbeit der  Kinder- und Jugendgruppen im Landkreis inkl. deren Freizeiten wird mindestens auf dem heutigen Niveau erhalten. Die Ablaufprozesse von Beantragung und Bewilligung sollen überprüft und mit dem Ziel der Entbürokratisierung für die Gruppen, wie die Verwaltung, verändert werden.

Das Konzept der Jugendfreizeiten des Kreises wird mit Blick auf stärkere Zielgruppenarbeit,  geschlechtsspezifische Angebote, Mädchenarbeit im ländlichen Raum weiterentwickelt. Die Angebote sollen behindertengerecht gestaltet werden.

Altenhilfeplanung

Die künftige Altenhilfeplanung des Kreises wird gemäß des vom Sozialausschuss im Februar 2011 beschlossenen Konzeptes dauerhaft in neuen Strukturen umgesetzt. Dazu wird ein Altenhilfeplanungsrat gebildet, der zusammen mit Teilraumkonferenzen die örtlichen Akteure bündelt. Thematisch sollen  neue Wohnformen, Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfenetzwerke, Kultureinrichtungen, barrierefreie Zugänge, Freizeit- und Bildungsangebote etc. verstärkt behandelt werden.

Beratungs- und Koordinierungsstelle (Beko)

Die seit 10 Jahren erfolgreich im Verbund von Stadt und Kreis Gießen sowie Trägern der Wohlfahrtspflege arbeitende Beko wird erhalten und ausgebaut.  Durch die Einführung des Pflegestützpunktes 2010, der vorrangig für  Einzelfallberatung zuständig ist, wird der Schwerpunkt der Beko-Arbeit künftig auf den Aufbau und die Pflege von  Netzwerken der Seniorenarbeit, Aufbau von Strukturen, Unterstützung neuer Konzepte, der Ehrenamtsförderung, der Seniorenberatung von Kommunen etc. gelegt. Die Beko übernimmt im Auftrag des Kreises zudem die Geschäftsführung des o.g. Altenhilfeplanungsrats und der Teilraumkonferenzen.

Der von Pflegekassen und Landkreis finanzierte   Pflegestützpunkt soll perspektivisch auf weitere Standorte im Kreisgebiet erweitert werden.

Mehrgenerationenhäuser

Das Modell der Mehrgenerationenhäuser hat sich bundesweit und lokal im Oberhessischen Diakonienzentrum Johann-Friedrich-Stift bewährt. Der Landkreis macht sich stark für eine Fortsetzung dieses Modells und wird Initiativen starten, es  bei örtlichem Interesse  auf weitere Kreisgemeinden auszuweiten.

Seniorenbeirat

Die bestehende Seniorenkommission soll durch die Einrichtung eines echten Seniorenbeirats, der durch indirekte Wahlen der örtlichen Seniorenbeiräte konstituiert wird, weiterentwickelt werden.

Ärztliche Versorgung im Ländlichen Raum

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass  die flächendeckende ärztliche Versorgung im gesamten Kreisgebiet angesichts des demografischen Wandels eine wesentliche Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse darstellt und dauerhaft gewährleistet bleiben muss. Der Landkreis bekennt sich zu der eigenen Verantwortung, sich im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des Versorgungsauftrags dieses Thema verstärkt zu Eigen zu machen, da die Marktprinzipien derzeit eine massive Verschlechterung befürchten lassen. Davon unbenommen bleibt die operative Verantwortung für eine wohnortnahe Versorgung bei der  Kassenärztlichen Vereinigung, die sich dieser Aufgabe stellen muss.

Der Landkreis wird das neue Instrument der Regionalen Versorgungskonferenzen aufgreifen und selbst ein  Kataster der  Bedarfe (ähnlich z.B. Landkreis Fulda) erstellen.  Die ideelle und finanzielle Förderung innovativer Versorgungsmodelle, die vor Ort mit Kommunen und Akteuren im Gesundheitssystem entwickelt werden.

Inklusion

Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass die Zusammenfassung aller behindertenspezifischen Fragen/Themen in einem neuen Team „Inklusion“ im FB 05 erreicht werden soll. Es soll ein „kommunaler Aktionsplan“ gemäß UN-Konvention zur Integration behinderter Menschen erarbeitet werden. Die Initiative des Kreisausschusses zur Akquise von Fördermitteln wird begrüßt.

Jugend- und Drogenberatungsstelle

Die Jugend- und Drogenberatungsstelle Gießen und die vergleichbaren Angebote des Beratungszentrums Laubach-Grünberg  werden weiter gefördert.

Gesundheitskoordinator

Der Aufgabenzuschnitt und die bisherige Tätigkeit des  „Gesundheitskoordinators“ werden  gewürdigt und einer Neujustierung  zugeführt.

Psychiatriekoordinator

Die freie Arztstelle im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes soll mit einem Arzt mit psychiatrischen Fachkenntnissen besetzt werden, der künftig die bisher vom ehrenamtlichen Psychiatriekoordinator übernommenen Aufgaben erledigt.

Neue Sicherheitsarchitektur

Der Bereich Sicherheit – Ordnung – Gefahrenabwehr soll unter Berücksichtigung des Punktes eines Gefahrenabwehrzentrums sowie unter Einbeziehung der Stadt einer Neuordnung unterzogen werden. Dahingehende interkommunale Kooperationen sollen vorangetrieben werden. Ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist zu erstellen.

Lebensrettung

Die flächendeckende Versorgung mit Defibrillatoren – sowohl in Kreisgebäuden wie anderen öffentlichen Einrichtungen – soll sukzessive ausgebaut werden.

Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzeinheiten sollen im Hinblick auf die Landes-Task-Force gestärkt werden.

Energie & Ressourcen & Naturschutz

Die Energiewende ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit, sie ist aber auch eine große Chance für Arbeit, Ausbildung, Einkommen und Wertschöpfung gerade im ländlichen Raum. In diesem Sinne werden die Koalitionspartner die Energiewende engagiert vorantreiben. Sie lässt sich dabei vom Dreiklang aus Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien leiten. Die Koalitionspartner würden es begrüßen, wenn in Kooperation mit der Stadt Gießen, der Justus-Liebig-Universität, der Technischen Hochschule Mittelhessen, der Technologie- und Innovationsgesellschaft und weiteren Partnern aus der Wirtschaft die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in diesem Bereich ausgebaut werden würden.

100% erneuerbare Energie bis 2030

Bei der energetischen Gebäudesanierung sind mindestens 30% Energieeinsparung realisierbar. Bis zum Jahr 2030 soll der der Stromverbrauch im Landkreis Gießen zu 100% aus erneuerbaren Energien erreicht werden. Für die Umsetzungsschritte muss ein Energiekonzept erstellt werden.

Außer dem Konzept sind auch ein Finanzplan und eine Potenzialanalyse nötig. Ein jährlicher Energiebericht soll auf Handlungsoptionen einschließlich einer Maßnahmenplanung erweitert werden. Es muss klar sein, dass Sonnenenergie, Windkraft, Geowärme, Pelletsheizung, Biogas u.ä. in den Maßnahmekatalog aufgenommen werden.

Energetische Sanierung vorantreiben

Die energetische Sanierung bei landkreiseigenen oder vom Landkreis genutzten Liegenschaften, die derzeit nicht saniert sind, soll bis 2016 zu eine Einsparung von 30% führen.

Der Landkreis wird Partner des auf das Kreisgebiet auszuweitenden „Gießener Gebäudepasses für Energieeinsparung und gesundes Wohnen“, um Hauseigentümer zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu motivieren.

Solarstiftung

Die Rolle und die Aufgaben der Solarstiftung sollen im Rahmen des Energiekonzeptes neu bewertet werden.

Energiebeirat & Bündnis für Energiewende

Zur Umsetzung der Energiewende soll ein Energiebeirat als Fachgremium unter Teilhabe externer Experten eingerichtet werden.

Darüber hinaus soll ein „Bündnis für die Energiewende“, mit dem die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden soll und die Transparenz der notwendigen Maßnahmen verstärkt werden kann, eingerichtet werden. Art, Umfang und genaue Aufgaben werden im  Rahmen des Energiekonzeptes geklärt.

Weiterbildung

Die berufliche Ausbildung und Weiterqualifizierung im Bereich effiziente Energienutzung  und Einsatz von erneuerbaren Energien wird in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern gezielt unterstützt und gefördert. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Gießen sowie der Kreishandwerkerschaft.

Finanzierung

In Zusammenarbeit mit den Sparkassen und der Volksbank sowie interessierten Privatbanken sollen vertrauenswürdige Vertragsmodelle für Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen geschaffen werden.

Neubau

Alle kreiseigenen Neubauten sollen Passivhäuser sein.

Gesellschaftliche Akzeptanz

U.a. bei Schülerinnen und Schülern muss das Energiebewusstsein sensibilisiert werden, im Rahmen des Energiekonzeptes sollen auch Bausteine für diesen Bereich beinhaltet sein.

OVAG

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass sich aus wirtschaftlichen und klimapolitischen Gründen die OVAG nicht an Großkraftwerken (Atom und Kohle) beteiligen soll, dies gilt auch für eine Beteiligung Kraftwerk Staudinger Block 6.

Die Erwartungen der Koalition gehen dahin, dass die OVAG ein zentraler Akteur  zur Nutzung alternativer Energien wird und seine energiepolitische Strategie fortentwickelt. Dazu ist zunächst der Abbau der Bezugsmengen aus Atomstrom voranzutreiben und der Einsatz von Ökostrom, der das Level Gold enthält, anzustreben.

Strombezug

Die nächste mögliche Ausschreibung im Bereich Strom wird darauf ausgerichtet, dass zukünftig die Versorgung nur über erneuerbare Energien erfolgt.

EE-Mobilität

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen des Landkreises haben  E-Mobilität und Erdgas künftig Priorität. Die Koalition setzt sich bei den Energieversorgern für den Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur ein.

Abfallgebühren

Ziel der Koalitionspartner ist, dass die Abfallwirtschaft gleichsam ökologisch und ökonomisch gestaltet wird. Dabei bleibt  Gebührenstabilität  ein hohes Ziel. Ein Puffer durch die Ausgleichsrücklage wird als sinnvoll bewertet.

Deponie Reiskirchen

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen – Endabdichtung oder Rückbau – fällt in dieser Legislaturperiode. Dazu wird der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Untersuchung der Justus-Liebig-Universität zusammen mit den Kreisgremien und der Aufsichtsbehörde zu bewerten sein.

Bioabfall-Kompostierung Rabenau

Der Vertrag zur Bioabfallkompostierung am Standort Rabenau  endet 2016.  Ziel ist der Erhalt des Standortes, wenn ökologische und ökonomische Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Die genaue (Vor-)Behandlung des Bioabfalls bzw. dessen ggf. mögliche energetische Nutzung  werden zum späteren Zeitpunkt entschieden.

Wertstoffhöfe

Das bisher heterogene System von Wertstoffhöfen soll standardisiert werden. Dazu werden die Ergebnisse des Modellversuchs ab Sommer 2011 ausgewertet und eine Konzeption für ein  einheitliches, flächendeckendes System vorgelegt. Eine Ausweitung zu  Biomasse-Höfen (Annahmestelle für Grün- und Heckenschnitt) ist zu prüfen.

Vertragslaufzeiten

Die Laufzeiten von  Dienstleistungsverträgen im Bereich der Abfallwirtschaft müssen marktgerecht und anpassungsfähig sein. Bestehende Verträge werden jährlich geprüft. Die Preisgleitklausel wird nach der vertraglichen Vereinbarung eingesetzt.

Gewerbeabfallberatung / Öffentlichkeitsarbeit / Restabfallreduzierung / Wertstofferfassung

Die Koalition ist sich einig, die Restabfallmenge weiter zu reduzieren. Dazu werden die im Februar 2011 im Umweltausschuss vorgestellten bzw. vereinbarten Konzepte zur Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit der Abfallwirtschaft und der verbesserten Wertstofferfassung („Wertvoller 2020“) umgesetzt. Die Ergebnisse der einjährigen Wertstoffanalyse in einem Modellgebiet werden zur Beantwortung der Frage führen, ob die  voraussichtlich ab 2012 mögliche Weiterentwicklung von Gelber Tonne/Gelber Sack zu einem ganzheitlichen Wertstofferfassungssystem genutzt werden soll.

Bezüglich der  Gewerbeabfallberatung wird vereinbart, dass die im Konzept geplante Reduzierung ab 2012  in jedem Fall bedarfsgerecht  (vor allem für kleine und mittlere Betriebe) bleiben muss und aus Gründen der Ressourceneffizienz  nach einem Jahr evaluiert wird.

r)Biotonne

Die wöchentliche Leerung der Biotonne in den Sommermonaten wird geprüft.

Naturschutzbeirat

In den Naturschutzbeirat werden zukünftig keine Vertreter/innen mehr von Planungsbüros berufen.

Vollzugskontrolle der Ausgleichsflächen

Die Vollzugskontrolle der Ausgleichsflächen soll verstärkt werden. Die notwendigen Voraussetzungen im Bereich der Kreisverwaltung sollen vorrangig geprüft werden.

Naturverträglicher Tourismus

Im Rahmen der Neuausrichtung der Tourismusförderung soll ein besonderer Schwerpunkt auf den naturverträglichen Tourismus gelegt werden.

Stärkung durch besondere Förderung

Die Untere Naturschutzbehörde  soll zukünftig aktiv für private und öffentliche Fördermittel für Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile werben und damit die Aktivitäten des Naturschutzes stärken.

Verkehr

Nahverkehrsplan

Die Koalition strebt einen gemeinsamen Nahverkehrsplan für Landkreis und Stadt an. Ziele sind eine einheitliche Fahrpreis- und Fahrplansystematik, höhere Effizienz und die Vermeidung von parallelen Strukturen Schiene-Bus und Bus-Bus.

Die Koalition strebt zudem eine frühzeitige Planung und engere Steuerung der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) und des ZOV im Bereich Verkehr an. Die  Koordinierung mit den Angeboten der Stadtwerken Gießen (SWG) soll verbessert werden. Die Zusammenlegung der beiden Mobilitätszentralen am Standort Gießen wird angestrebt.

Die Koalition will ein Mobilitätskonzept für die Mitarbeiter/-innen und Besucher/-innen der Landkreisverwaltung. Ziele sind die bessere Anbindung der Landkreisverwaltung, vor allem am Riversplatz, an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und ein integriertes Konzept für die Arbeitswege der Mitarbeiter/-innen unter Einbeziehung der Einführung eines Job-Tickets und der Organisation des ruhenden Verkehrs.

Schienenverkehr

Die Koalition bekräftigt den Beschluss des Kreistages mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf der Strecke Hungen-Wölfersheim-Friedberg.

Die Koalition will eine ernsthafte und ergebnisoffene Kosten-Nutzen-Analyse für die Wiederinbetriebnahme der Lumdatalbahn. Dazu gehört die vergleichende Betrachtung einer straßengebundenen ÖPNV-Erschließung des Lumdatals.

Semesterticket und Clever-Ticket

Die Koalition setzt sich beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) für die Fortführung des Semestertickets, seine Ergänzung um die Intercity-Berechtigung sowie die Nutzbarkeit des Schüler/-innentickts im gesamten RMV-Gebiet am Wochenende und in den Schulferien ein.

Jugendtaxi

Die Koalition prüft die Möglichkeiten und die Kosten für die Einführung eines Jugendtaxis.

Radverkehr

Die Koalition ist sich einig, dass der Radverkehr seit Jahren zunehmende Bedeutung gewonnen hat und weiter gewinnen wird. Dies gilt für das Freizeitverhalten der eigenen Bevölkerung, für Fahrten zum Arbeitsplatz und im Besonderen für den Tourismus.   Deshalb wird die  Koalition die Radwegeplanung, -beschilderung und -kartierung des Radwegenetzes in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem ADFC erheblich verbessern.

Bei der Erneuerung der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen soll auf ein lückenloses Radroutennetz geachtet werden.

Es wird ein Radverkehrsbeauftragter für den Kreis benannt. Wir setzen uns für die Bildung eines Radverkehrsforums Mittelhessen ein. Die Koalition initiiert eine Imagekampagne für den Radverkehr an Schulen und einen Radverkehrsentwicklungsplan.

Rad und ÖPNV sollen durch überdachte Abstellanlagen an zentralen Haltestellen und bessere Mitnahmemöglichkeiten besser vernetzt werden. Der Kreis wird sukzessive sichere und hochwertige Fahrradabstellanlagen an seinen Liegenschaften schaffen.

Ehrenamt & Gesellschaftliche Teilhabe

Ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger sind viele gesellschaftliche, soziale und kulturelle Leistungen nicht möglich. All diesen Menschen gilt unser besonderer Dank. Sie müssen zukünftig weitergehende Unterstützung erhalten.

Ehrenamtsagentur

Die Herausforderungen für das Ehrenamt steigen stetig, dadurch verändern sich Qualifizierungsbedarfe und Unterstützungsnotwendigkeit. Angebot und Nachfrage müssen zusammengebracht werden. In diesem Sinne soll die Ehrenamtsagentur des Kreises beim Verein „Freiwillig – Sozial – Aktiv“ fortentwickelt werden. Besonderes Augenmerk soll die Förderung des nicht-institutionellen Ehrenamts, z.B. durch pflegende Familienangehörige erhalten.

Anerkennungskultur im beruflichen Umfeld

Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir uns für eine Stärkung der Anerkennungskultur ehrenamtlichen Engagements insbesondere im beruflichen Umfeld einsetzen. In den Stellenausschreibungen des Landkreises soll zukünftig ehrenamtliches Engagement als Qualifikationsmerkmal aufgenommen werden.

Junge Demokratie stärken

Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass das Jugendbildungswerk geeignete Maßnahmen zur Stärkung des Demokratieverständnisses von Kindern und Jugendlichen entwickeln soll. Der Austausch mit Kreisschülerrat, Kreisjugendring, Ring politischer Jugend u.v.a.m.  soll intensiviert werden.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Die Koalitionspartner werden die Transparenz bei politischen Projekten verstärken und damit die Voraussetzung für eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schaffen. Dazu werden wir eine geeignete Maßnahmen ergreifen, dass Bürgerinnen und Bürger direkter und konkreter ihre Rückmeldungen, Kritik und Hinweise geben können.

Kultur & Sport

Kulturförderung

Eine freie, vielfältige und unabhängige Kunst- und Kulturszene soll gefördert und ausgebaut werden. Sie braucht Räume, Theater, Kinos, Museen, Festivals, aber auch Bibliotheken, Sportplätze, Cafés, Jugendhäuser, Proberäume und Kulturinitiativen.

Förderung Kinos

Eine zu den bestehenden Möglichkeiten ergänzende finanzielle Förderung für die Umstellung der Kinos im Landkreis auf digitale Technik wird geprüft. Der Kinopreis wird erhalten.

Einbindung der Kulturangebote in den Unterricht

Die Koalitionspartner sind sich einig darüber, dass die Nutzung von Kulturangeboten Bestandteil des Unterrichts an den Schulen im Landkreis sein soll. Geeignete Projekte sollen unterstützt werden. Die neuen Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets sollen steuernd auf die Angebote im schulischen Bereich (z.B. kostenfreie Musikschulangebote) genutzt werden.

Stadttheater

Die Koalitionspartner bekennen sich zu einem angemessenen Finanzierungsanteil des Landkreises am Stadttheater. Seitens des Landkreises wird angestrebt, dass das Stadttheater Gießen ohne Aufgabe der Sparten weitere Einsparmöglichkeiten prüft.  Hier sollen weitere Kooperationsformen geprüft werden.

Sport allgemein

Eine zentrale Zuständigkeit in der Landkreisverwaltung für Sport wird wieder eingeführt. Hier soll es auch eine personelle Ressource geben.

Sportentwicklungsplan

Der Sportentwicklungsplan soll über die Schulsportstätten hinaus an den tatsächlichen Angeboten orientiert sein. Hier sind Breitensport und Leistungssport zu berücksichtigen.

Der Landkreis unterstützt die schon begonnene Arbeit der Sportkommission zur Sportentwicklungsplanung. Neuen Formen der gemeindeübergreifenden Sportstätten-finanzierung verschließt sich der Kreis nicht. Die bestehenden Förderungen des Sports bleiben erhalten.

Bürgernahe Verwaltung

Verwaltungsmodernisierung

Nach der Verwaltungsreform 2005/2006 gibt es einen weiteren Reformbedarf, um neue Aufgaben und Geschäftsfelder stärker abzubilden. Der Umbauprozess soll zügig vorangetrieben werden.

Zentrale Rufnummer

Es wird ein Callcenter in Zusammenarbeit mit der Stadt Gießen mit der bundesweit einheitlichen Behördenrufnummer  115 eingerichtet.

E-Governnment

Zur Vereinfachung  von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion soll durch Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken die Kommunikation mit der Kreisverwaltung verbessert werden. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten Verwaltungsdienstleistungen elektronisch zu erledigen. In diesem Kontext wird auch der Internetauftritt und die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert.

Qualitätsmanagement

Die Kreisverwaltung führt 2012 ein Qualitätsmanagement ein, wie dies in vielen Bereichen – auch der öffentlichen Verwaltung – heute schon mit Erfolg praktiziert wird. Damit sollen in den Bereichen Optimierung von Kommunikationsstrukturen, Erhaltung oder Steigerung  der Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Standardisierungen bestimmter Handlungs- und Arbeitsprozesse Standards gesetzt und gesichert werden.

B e t e i l i g u n g e n

Die Koalitionspartner halten im gegenseitigen Respekt fest, dass es unterschiedliche Grundauffassungen zu Art und Umfang sowie zur Bewertung öffentlicher Beteiligungen an Unternehmungen zur Sicherstellung des Auftrags zum Erhalt und Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge gibt. Diese unterschiedlichen Auffassungen werden akzeptiert. Die einzelnen  Beteiligungen werden einer konkreten Bewertung unterzogen.

Controlling

Das eingeführte  generelle und dauerhafte Controlling aller Beteiligungen wird als weiterhin notwendig angesehen und ist bei Bedarf (z.B. im Falle der Ausweitung der Beteiligungsstrukturen) anzubauen. Bei allen Beteiligungen wird verstärkt darauf geachtet, dass  Ausschüttungen stattfinden.

ZAUG Recycling

Wegen der Bedeutung für die regionale Abfallwirtschaft und  der Arbeitsplätze wird es in der Legislaturperiode keine Veräußerungen von ZR-Anteilen geben.

Tourismusverbände

Die Konzeptionen der Tourismusverbände, der Tourismusarbeit und der Tourismusförderung werden nach Stärken und Schwächen durchleuchtet und als ein Arbeitsschwerpunkt der Wirtschaftspolitik angesehen. Die bestehenden Kooperationen mit dem  Vogelsberg, dem Lahntal und dem Lumdatal werden fortgesetzt.

ZOV & OVAG

Der Landkreis wird stärker als in der Vergangenheit mit ZOV/OVAG kooperieren, um die Vorteile des kreiseigenen Versorgungsunternehmens verstärkt für eigene Ziele nutzen zu können.

Alle wesentliche Themen dieser Beteiligung werden  in der Koalition gemeinsam beraten und die Handlungsoptionen des Landkreises und seiner Vertreter in den  ZOV/OVAG-Gremien gemeinsam besprochen.

ZAUG

Die ZAUG soll sich über den reinen Charakter einer Beschäftigungsgesellschaft hinaus weiterentwickeln: Gebäudemanagement, Innovation, Versorgung, Interkommunale Zusammenarbeit können Themenbereiche künftiger Aufgaben sein. Dazu gibt es keinen abgeschlossenen Katalog. Die finanzielle Ausstattung  der ZAUG durch den Landkreis soll zu   einer projektgebundenen Bezuschussung weiterentwickelt werden.

F i n a n z e n & H a u s h a l t

Allgemeine Lage

Die Koalitionspartner stellen übereinstimmend fest, dass die Haushaltslage des Landkreises äußerst angespannt ist und der Landkreis alleine nicht zur Lösung imstande und auf eine angemessene Unterstützung aus dem Kommunalen Finanzausgleich, durch das Land und den Bund angewiesen ist. Die Koalition wird sich gemeinsam für eine angemessene Ausstattung der Kommunen und des Landkreises durch das Land und den Bund einsetzen. Alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrages unterliegen daher dem Haushaltsvorbehalt. Die Koalition leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel eines ausgeglichenen Haushalts.

Personal

Die Mitarbeiter/innen des Landkreises erbringen viele notwendige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Dafür danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Koalitionspartner wissen um diesen Beitrag und schätzen ihn im hohen Maße. Bei allen Spielräumen zur Optimierung ist uns bewusst, dass es auch Tätigkeiten gibt, die nicht beliebig rationalisierbar sind. Gleichwohl wird festgestellt, dass das Nettoarbeitsvolumen (die Stundennettoleistung) im Landkreis nicht steigen soll. Neue – zeitliche oder permanente – Pflichtaufgaben sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der Landkreis wird mindestens im jetzigen Umfang weiterhin ausbilden und eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung zwischen einem halben und einem ganzen Jahr sicherstellen. Mindestens die besten 5 eines Jahrgangs sollen dauerhaft übernommen werden. Neue Ausbildungsberufe sind zu prüfen.

Im Rahmen der Personalbewirtschaftung wird die Einrichtung von mindestens zwei Arbeitsplätzen für geistig behinderte Menschen in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Träger geprüft.

Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit bietet Chancen zur Einsparung von Haushaltsmitteln. Im Rahmen von Verwaltungsmodernisierung müssen die Spielräume für Synergien genutzt werden. Chancen liegen hier auch in der Zusammenarbeit der beiden großen kommunalen Verwaltungen von Stadt Gießen und Landkreis.

Fair trade im Landkreis

Die Kreisverwaltung wird sich den Prinzipien des fair trade anschließen und die Beschaffung entsprechend ausrichten.

Kraftfahrzeugzulassung

Die Kommunalisierung der Zulassung wird geprüft. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme am Ende zu positiven finanziellen Auswirkungen für den Landkreis führt.

Immobilien

Der Liegenschaftsbestand wird einer Überprüfung  unterzogen, welche Gebäude und Grundstücke dauerhaft im Besitz des Landkreises verbleiben sollten oder nicht.

Verkehrswegebau

Es wird ein Prioritätenliste für die Legislaturperiode für Investitionen festgelegt werden.

Kreisumlage

Die Koalition ist sich einig, dass die Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Linden keinen finanziellen Spielraum mehr haben und lehnt daher eine eigenmotivierte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage für den Zeitraum dieser Legislaturperiode ab.

Schuldenabbau

Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der seit vielen Jahren praktizierte Abbau von langfristigen Schulden (Investitionskrediten) ein wichtiger Teil der Haushaltskonsolidierung darstellt, weil er die Zinsbelastung im Ergebnishaushalt reduziert. Er ist zudem nahezu der einzige spürbar wirksame Bereich, auf den Kreispolitik durch sparsame Investitionstätigkeit Einfluss nehmen kann. Deshalb sollen bis Ende der Legislaturperiode die Verbindlichkeiten im  Investitionshaushalt um 30 Millionen Euro reduziert werden. Einigkeit herrscht dabei in der Koalition, dass zu diesem Zweck keine Verlagerungen von Investitionen vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt vorgenommen werden sollen. Bei allen Investitionen sollen zudem die wirtschaftlichen Auswirkungen (Folgekosten) im Lebenszyklus bewertet werden.

V e r fa h r e n s f r a g e n

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der Wahlperiode 2011-2016. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung durch ihr Handeln im Kreisausschuss, im Kreistag und allen weiteren von ihnen beschickten Gremien konsequent umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung. Dies bedeutet auch, dass in der Koalition und in den Kreisgremien das Kollegialprinzip gilt. Die Dezernenten informieren in diesem Sinne umfassend über die Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens- und Sachfragen Konsens herstellen. Hierzu wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Ihm  gehören die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden im Kreistag und die hauptamtlichen Dezernenten an. Darüber hinaus benennen die Koalitionsparteien weitere Mitglieder, sodass insgesamt maximal sieben Vertreter/innen jeder Koalitionspartei dem Koalitionsausschuss angehören. Vertretungen sind möglich. Der  Koalitionsausschuss kann zu besonderen Themen zeitlich befristete Projektgruppen bilden. Er  tagt wöchentlich, dienstags, 17:30 Uhr und zusätzlich auf  Wunsch eines Koalitionspartners. Er entscheidet im Einvernehmen.

Über die personelle Besetzung von ihm zustehenden Positionen entscheidet jeder Koalitionspartner frei und in eigener Verantwortung. Die Partner werden rechtzeitig und vertrauensvoll informiert.

Die Koalition stimmt grundsätzlich gemeinsam ab. Anträge werden gemeinsam eingebracht und/oder miteinander abgestimmt. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder -im Ausnahmefall- im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionspartner stimmen in allen Kreisgremien einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind bundes- und landespolitische Themen ohne wesentlichen Kreisbezug.

Kurzfristige Anträge während der Sitzungen von Kreistag und Ausschüssen, die Sitzungsunterbrechungen bedeuten würden, sollen vermieden werden. Stattdessen ist zu gewährleisten, dass entscheidungskompetente Sitzungsteilnehmer für eine Absprache anwesend sind. Grundsätzlich ist die Arbeitsweise dialogorientiert.

Fragen, die letztlich in den Gremien des Kreisausschusses oder des Kreistages zu entscheiden sind, stimmen die Koalitionspartner im Koalitionsausschuss ab, bevor dazu öffentlich Stellung genommen wird. Im Ausnahmefall genügt eine telefonische Abstimmung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden.

Bei schwerwiegenden Konfliktfällen im Kreisausschuss (personell, organisatorisch) kann der Koalitionsausschuss angerufen werden, grundsätzlich sind jedoch Personal- und Organisationsfragen zunächst Angelegenheiten des Kreisausschusses.

Organisations- und Verfahrensfragen in Kreistag, Kreisausschuss etc.

Kreistag

Zur Förderung der politischen Kultur soll mindestens einmal pro Jahr ein parlamentarischer Abend veranstaltet werden.

Das Vorschlagsrecht für den/die Kreistagsvorsitzende/n hat die größte Fraktion, somit die SPD.

Die Geschäftsordnung des Kreistags soll im Grundsatz weiter gelten. Ein Antragrecht für den Ausländerbeirat und den  Seniorenbeirat soll rechtskonform eingeführt werden.

Die Kreistagsausschüsse sollen von 14 auf 13 Mitglieder reduziert werden.  (SPD 5, CDU 4, FW 2, Grüne 2).

Folgende Ausschüsse sollen gebildet werden:

Haupt-, Finanz-, und Rechtsausschuss (Vorsitz CDU)

Schule, Bauen, Planen und Sport (Vorsitz SPD)

Ausschuss für Soziales, Jugend, Frauen, Integration, Gesundheit und Ehrenamt (Vorsitz FW)

Umwelt-, Naturschutz- und Abfallausschuss  (Vorsitz Grüne)

Arbeit-, Wirtschaft-, Kreisentwicklung und Energie (Vorsitz SPD)

Bei gemeinsamen Listen herrscht Einvernehmen, dass bei Ausscheiden eines Mitglieds diejenige Fraktion einen neuen Vertreter entsendet, deren Mitglied ausgeschieden ist.

Kreisausschuss

Die Hauptsatzung wird zur Aufstockung hauptamtlicher Beigeordneten nicht geändert.

Die Koalition begrüßt die Ankündigung der Landrätin zur Berufung ehrenamtlicher Dezernenten aus den Reihen der Fraktionen als einen Schritt zur politischen Kultur und Stärkung der Verantwortung über die Koalitionsreihen hinaus.

Der Kreisausschuss soll von 16 auf 12 reduziert werden.

Die Entschädigung der KA-Mitglieder soll auf 250.-€/Monat pauschaliert werden, die einzelne Sitzungsabrechnung entfällt somit.

Die personellen Weichen sollen bereits bei der konstituierenden Sitzung des Kreistags mit der Einleitung der Abwahl des Kreisbeigeordneten Fricke und der Einsetzung eines Wahlvorbereitungsausschuss umgesetzt werden. Die personellen Veränderungen sollen nach Möglichkeit ohne Sondersitzung geschehen.

Jede/r Hauptamtliche hat das Recht darauf, eine/n  persönliche/n Referenten/in für die Dauer seiner Amtszeit zu beschäftigen.

Kooperation Stadt/Landkreis

Im Rahmen der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis sollen sowohl gemeinsame Dezernentenrunden, Kreisausschuss- und Magistratssitzungen sowie Ausschusssitzungen durchgeführt werden.

P e r s o n a l

Die Koalitionspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler vereinbaren, dass bei der Landratswahl 2015 die amtierende Landrätin Anita Schneider aktiv als gemeinsame Kandidatin unterstützt wird. Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler werden entsprechend auf eine eigene Kandidatur verzichten.

Das Vorschlagsrecht für den zweiten Beigeordneten erhält Bündnis 90/Die Grünen. Sobald der Erste Beigeordnete zur Wiederbesetzung ansteht, wird der/die Zweite Beigeordnete auf die Position des Ersten Beigeordneten gewählt.

Der Erste Beigeordnete Dirk Oßwald führt die Funktion bis zum Ende seiner Wahlzeit aus. Im Rahmen des Wechsels des zweiten Beigeordneten auf den Posten der ersten Beigeordneten erhalten dann die Freien Wähler das Nominierungsrecht für den Zweiten Beigeordneten.